Hallo,
ich versuche mich kurz zu fassen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt
Folgender Fall:
Vater und Mutter, verheiratet, haben 3 Kinder und ein Haus (welches auch beiden Elternteilen gehört).
Vater stirbt vor 20 Jahren, kein Testatment hinterlegt, die 3 Kinder unterzeichnen beim Notar eine Art Plfichtteilsverzicht des väterlichen Erbteils (also quasi der Hälfte des Hauses) und erhalten eine geringe Abfindungszahlung von der Mutter.
Mutter lernt neuen Mann kennen und bekommt Kind 4. Haus bleibt jedoch im alleinigen Besitz der Mutter.
Mutter stirbt und hinterlässt Testament, indem Kind 4 als Alleinerbe (des Hauses) benannt wird.
Kind 4 geht davon aus, dass der Pflichtteilanspruch der restlichen 3 Kinder sich lediglich auf die Hälfte des Hauses bezieht, da diese vor 20 Jahren auf den väterlichen Erbteil verzichtet haben (Pflichtteilsanspruch der 3 Kinder auf das Haus wäre also: halber Hauswert und davon der gesetzliche Pflichtteil).
Ist das korrekt?
Das Haus befand sich zuletzt im Besitz der Mutter. Spielen da zurückliegende notarielle Vereinbarungen eine Rolle?
Danke für eure Auskunft.
Grüße
-- Editiert von Unterhalter am 13.05.2018 14:16
Verzwickte, aber kurze Frage zu Pflichtteilanspruch
13. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2018 | 13:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
Verzwickte, aber kurze Frage zu Pflichtteilanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2018 | 17:58
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Ist das korrekt?
Nein. Die enterbten Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 1/8 in bar. Maßgeblich ist der gesamte Nachlass der Mutter.
Zitat:Spielen da zurückliegende notarielle Vereinbarungen eine Rolle?
Wenn sich die Vereinbarungen nur auf den Nachlass des Vaters beziehen, nein.
#2
Antwort vom 14. Mai 2018 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:die 3 Kinder unterzeichnen beim Notar eine Art Plfichtteilsverzicht des väterlichen Erbteils (also quasi der Hälfte des Hauses) und erhalten eine geringe Abfindungszahlung von der Mutter.
Ich tippe mal darauf, dass es sich um einen Erbauseinandersetzungsvertrag gehandelt hat und dabei die Kinder ihre Erbteile gegen Zahlung einer Abfindung an die Mutter übertragen haben.
Zitat:Ist das korrekt?
Nein, der Pflichtteilsanspruch bezieht sich auf den gesamten Nachlass der Mutter, also auf das gesamte Haus.
Zitat:Spielen da zurückliegende notarielle Vereinbarungen eine Rolle?
Nein
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