VerschiedeneTestamente

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Deegan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
VerschiedeneTestamente

Hallo,
nun habe ich einiges hier durchgestöbert, doch jeder Fall ist immer anders.
Vielleicht könnt ihr etwas Licht ins Dunkle bringen. Bevor ich mich bei einem Anwalt zum Deppen mache.

Meine Mutter hat im Jahre 1985 mit ihrem zweiten Mann (Kinderlos) ein Testament beim Notar mit folgendem Inhalt geschrieben.
1. Sie setzen sich gegeseitig als Alleinerbe ein.
2. Sollten beide verstorben sein, so ist Sohn 1 (mein Bruder) aus erster Ehe der Alleinerbe.
3. Sohn 2 (Ich) aus erster Ehe ist enterbt.
Naja, ich war in meiner Jugend wesentlich aufsässiger als mein braver Bruder.

Dann noch ein zweites von Hand geschriebenes Testament der beiden vom Jahre 2000
Meine Mutter und ihr Mann sind sich einig, dass alles verbliebene Vermögen Haus, Grundstücke etc an ein AS-Kinderdorf gehen!
Datum, Unterschrift und Ort sind korrekt von beiden unterzeichnet.

Ein weiteres drittes von Hand geschriebenes Testament von meiner Mutter im Jahre 2008 geschrieben.
Sollte Sohn 1 (mein Bruder) Ansprüche stellen, die hätte er nicht!
Alles wurde im Laufe der Zeit von ihrem Schwiegervater bezahlt, z.B. Heizung, Rolläden, Garage etc.
Das Haus wurde auch auf den Namen ihres Mannes eingetragen.
Datum, Unterschirft und Ort ist von ihr unterschrieben.

Meiner Meinung nach hebt das zweite Testament (2000) das erste auf, oder?
Allerdings kein Wort mehr von Sohn 1 oder Sohn 2

Das dritte Testament wurde nur von ihr geschrieben und unterschrieben.
Eine Aufzählung, dass Person XY damals bezahlte ändert doch nichts an dem Erbe oder sehe ich das falsch.
Nach dem Tod ihres Mannes ist sie Alleinerbin gewesen mit allem was dazu gehört, so sehe ich das.

Und jetzt sind keine leiblichen Erben ausser Sohn 1 und Sohn 2 mehr vorhanden.

Ich finde uns steht mindestens jeweils das Pflichtteil zu.

Jetzt bin ich gespannt auf Antworten






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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ich finde uns steht mindestens jeweils das Pflichtteil zu. Na sicher - der Pflichtteil wird ja immer dann relevant, wenn gesetzliche Erben enterbt wurden. Insofern können Sie den bei dem Kinderdorf einfordern - es dürften 25 % pro Sohn sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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