Hallo meine Lieben,
ich bin vor 3 Jahren aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. Vor 2 Jahren habe ich Geld geerbt von meinem Vater. Da dies über die Schweiz lief und ich im Ausland wohne, wurde von der Schweiz eine Quellsteuer abgezogen. Ich kann diese Quellensteuer zurückerhalten, wenn ich nachweisen kann, dass ich in Deutschland die Erbschaft korrekt angegeben und versteuert habe.
Der geerbte Betrag liegt weit unter dem Freibetrag. Im Eifer des Gefechts habe ich die Erbschaft aber nie in Deutschland angegeben.
Erst kürzlich habe ich erfahren, dass es eine 3 Monatsfrist gibt, in welcher man ein Erbe melden müsste - egal ob unter oder über dem Freibetrag.
Wenn ich nun also die Erbschaft korrekt angeben will, um die Quellsteuer zurückerhalten zu können, würde sich herausstellen, dass ich das Erbe nicht rechtzeitig angegeben habe.
Soll ich die Geschichte also am besten auf sich beruhen lassen und auf die Rückerstattung der Quellensteuer verzichten?
Oder spielt es keine Rolle, dass ich die Erbschaft nicht gemeldet habe, da das Geld in der Schweiz bereits versteuert wurde?
Und was wären grundsätzlich die Strafen oder Bussgelder für das Versäumnis eine Erbschaft zu melden, die unter dem Freibetrag liegt?
Vielen herzlichen Dank für jegliche Hilfe!
Versäumt Erbschaft aus Ausland zu melden
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 21:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumt Erbschaft aus Ausland zu melden
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 09:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wenn ich nun also die Erbschaft korrekt angeben will, um die Quellsteuer zurückerhalten zu können, würde sich herausstellen, dass ich das Erbe nicht rechtzeitig angegeben habe.
Ich glaube nicht, dass Dir irgendetwas passiert, wenn Du das Erbe jetzt nachmeldest.
Und jetzt?
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