Versäumt Erbschaft aus Ausland zu melden

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Snicker_Twix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumt Erbschaft aus Ausland zu melden

Hallo meine Lieben,

ich bin vor 3 Jahren aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. Vor 2 Jahren habe ich Geld geerbt von meinem Vater. Da dies über die Schweiz lief und ich im Ausland wohne, wurde von der Schweiz eine Quellsteuer abgezogen. Ich kann diese Quellensteuer zurückerhalten, wenn ich nachweisen kann, dass ich in Deutschland die Erbschaft korrekt angegeben und versteuert habe.

Der geerbte Betrag liegt weit unter dem Freibetrag. Im Eifer des Gefechts habe ich die Erbschaft aber nie in Deutschland angegeben.
Erst kürzlich habe ich erfahren, dass es eine 3 Monatsfrist gibt, in welcher man ein Erbe melden müsste - egal ob unter oder über dem Freibetrag.

Wenn ich nun also die Erbschaft korrekt angeben will, um die Quellsteuer zurückerhalten zu können, würde sich herausstellen, dass ich das Erbe nicht rechtzeitig angegeben habe.

Soll ich die Geschichte also am besten auf sich beruhen lassen und auf die Rückerstattung der Quellensteuer verzichten?
Oder spielt es keine Rolle, dass ich die Erbschaft nicht gemeldet habe, da das Geld in der Schweiz bereits versteuert wurde?
Und was wären grundsätzlich die Strafen oder Bussgelder für das Versäumnis eine Erbschaft zu melden, die unter dem Freibetrag liegt?

Vielen herzlichen Dank für jegliche Hilfe!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nun also die Erbschaft korrekt angeben will, um die Quellsteuer zurückerhalten zu können, würde sich herausstellen, dass ich das Erbe nicht rechtzeitig angegeben habe.


Ich glaube nicht, dass Dir irgendetwas passiert, wenn Du das Erbe jetzt nachmeldest.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen