Unberechtigte Bereicherung eines Erben

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
filinchen71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigte Bereicherung eines Erben

,Hallo Gemeinde, nehmen wir mal an, die Großeltern von K lebten einige Jahre im Haus deren Eltern. Während dieser Zeit stellte sich heraus dass sie sehr verschwenderisch lebten und kein Geld für Notfälle auf die Seite legten.

Der Großvater war erblindet und bekam dafür eine stattliche Rente die aber nicht auf eine Witwenrente anzurechnen war. Die Großmutter hatte nie gearbeitet, somit auch nur Anspruch auf die normale Witwenrente, welche ohne dem Blindengeld ebenfalls nicht sehr hoch war. Im schlimmsten Falle hätten die Eltern von K dann belangt werden können, da sie ein Haus hatten und schuldenfrei, die beiden anderen Söhne aber Mittellos waren. Darum beschlossen die Eltern die Großeltern zum Sparen zu überreden um wenigstens die Bezahlung anfallender Pflegekodtrn und eines Heimplatzes sicher zu stellen.

Nun kam es aber so, dass der Vater von K ganz plötzlich vor den Großeltern verstarb, die Mutter das Haus verkaufte und die Vorsorge für die Großeltern an einen der anderen Söhne weitergab. Bei der Übergabe der Sparbücher und Tagesgeldkonto, für welche der Vater von K der Vollmachtinhaber war, konnte ein Guthaben von über 52.000 € belegbar übergeben werden. Es existierte ein Berliner Testament, und K, und K1 treten als Abkömmlinge des Vaters in die gesetzl. Erbfolge.

Zwei Jahre nach dem Tod des Vaters verstarb dann der Großvater, und K und K1 wurden über das Testament informiert. Im Laufe der folgenden 3 Jahre erhielten sie von dem anderen Bruder des Vaters die Information, der jetzige Vollmachtsinhaber, also der 2. Bruder des Vaters würde sich mit größeren Summen an dem Sparkonto bedienen und damit auch Einkäufe über Kartenzahlungen tätigen. Ebenso hätte es eine Änderung im Testament gegeben in dem ein Schlusserbe noch zu bestimmen sei…. K und K1 nahmen davon Kenntnis, wollten aber einen Rechtsstreit vermeiden, da noch immer die Großmutter lebt und der Heimplatz aus den Ersparnissen bezuschusst werden musste. Der aufgebrachte 2. Bruder versicherte er würde sich den Betrug seines Bruders nicht gefallen lassen und etwas unternehmen.

Nun verstarb dieses Jahr auch die Großmutter, und die gesetzl. Erbfolge trat ein. Bruder eins beantragte einen Erbschein und teilte k und K1 mit, dass Bruder 2 seiner Drohung Taten folgen ließ, und noch zu Lebzeiten der Großmutter diese 97 jährige Frau dazu brachte ihm eine Summe von 25.000 EUR zu schenken unter dem Vorwand einer Sicherstellung. K und K1 wissen nicht welche Vollmacht bzw. Handhabe er hat, um auf Nachfrage sagen zu können es wäre alles legitim. Als Verwendungszweck bei der Kontoabhebung gab er Sicherstellung an und beim Nachlassgericht gab er eine Schenkung an. Der andere Bruder meinte nun dass es keine Chance gäbe dagegen vorzugehen, und will jetzt den kläglichen Rest ( 13.000€)des Nachlasses auf die Erben Bruder 1,2 , K und K1 aufteilen.

Meine Frage lautet nun, was können K und K1 tun , liegt hier nicht ein Fall von ungerechtfertigter Bereicherung vor, und ist dieses erschlichene " Vorerbe" zum Ausgleich zu bringen, und wenn ja, wie?
Vielen Dank im Voraus



-- Editiert von filinchen71 am 14.06.2018 14:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
liegt hier nicht ein Fall von ungerechtfertigter Bereicherung vor, und ist dieses erschlichene " Vorerbe" zum Ausgleich zu bringen, und wenn ja, wie?


Das hängt davon ab, wie die Zahlung gewertet wird. Ist es eine Sicherstellung, dann würde das Geld immer noch der Großmutter gehören und in den Nachlass fallen. Ist es eine Schenkung, dann gehört das Geld zu Recht Bruder 2.

Aufgrund des Buchungszwecks würde ich zu ersterem tendieren.

Aber auch wenn es sich um eine Schenkung handeln würde, dann haben K und K1 immer noch einen Ausgleichungsanspruch nach § 2050 BGB . Das würde aber nur dazu führen, dass Bruder 2 vom verbleibenden Erbe nichts bekommt.

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#2
 Von 
filinchen71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie kann dem Bruder das Geld zustehen, wenn es zum Zwecke der Heimkostenzuzahlung der Großmutter angelegt wurde, und diese noch lebte, somit noch Bedarf da war. Die Sicherstellung gab er nur als Vorwand an um an die Unterschrift für eine Schenkung zu kommen. Außerdem überstieg die Summe um das doppelte den Anteil der Ihm zugestanden hätte und schmälerte die Vorsorgen der Großmutter beträchtlich. Er nahm ja in Kauf dass wenn die Großmutter noch länger leben würde, die Vorsorge nicht ausreicht um die Heimkosten zu bezahlen.

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