Testamentsvollstreckung oder Erbschein?

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Englishman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstreckung oder Erbschein?

In Kürze: Erbmasse = Geldvermögen und Immobilie. 5 Schlusserben mit bestimmten Anteilen. Testament wurde schon beim Tod des Erstverstorbenen eröffnet. Alle sind sich einig: Immobile verkaufen, Erlös und Geldvermögen nach den Testamentsanteilen aufteilen. Erblasserin hat mich als Testamentsvollstrecker genannt. Habe noch nicht angenommen. Fragen hierzu:
1. Ist Testamentsvollstreckung und gleichzeitig Erbschein sinnvoll (doppelte - nicht geringe - Kosten!)?
2. Kann ein Erbe mit gemeinschaftlichem Erbschein die Berichtigung des Grundbuchs beantragen?
3. Müssen zum Verkauf der Immobilie alle Erben beim Notar erscheinen oder genügen Vollmachten?
4. Kann mit gemeinschaftlichem Schreiben aller Erben und Vorlage d. Erbscheins von der Bank die anteilsgemäße Auszahlung an die Erben verlangt werden?
Vielen Dank im voraus für den Rat!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Erblasserin hat mich als Testamentsvollstrecker genannt. Habe noch nicht angenommen.

Dann wird vom NG ein TV ernannt.
Zitat:
Ist Testamentsvollstreckung und gleichzeitig Erbschein sinnvoll (doppelte - nicht geringe - Kosten!)?

Beides ist erforderlich.
Zitat:
Müssen zum Verkauf der Immobilie alle Erben beim Notar erscheinen oder genügen Vollmachten?

Die Erben müssen beim notariellen Vertrag nicht mitwirken. Der Testamentsvollstrecker unterschreibt den Vertrag beim Notar.
Zitat:
Kann mit gemeinschaftlichem Schreiben aller Erben und Vorlage d. Erbscheins von der Bank die anteilsgemäße Auszahlung an die Erben verlangt werden?

Nein. Im Erbschein ist zu vermerken, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen