In Kürze: Erbmasse = Geldvermögen und Immobilie. 5 Schlusserben mit bestimmten Anteilen. Testament wurde schon beim Tod des Erstverstorbenen eröffnet. Alle sind sich einig: Immobile verkaufen, Erlös und Geldvermögen nach den Testamentsanteilen aufteilen. Erblasserin hat mich als Testamentsvollstrecker genannt. Habe noch nicht angenommen. Fragen hierzu:
1. Ist Testamentsvollstreckung und gleichzeitig Erbschein sinnvoll (doppelte - nicht geringe - Kosten!)?
2. Kann ein Erbe mit gemeinschaftlichem Erbschein die Berichtigung des Grundbuchs beantragen?
3. Müssen zum Verkauf der Immobilie alle Erben beim Notar erscheinen oder genügen Vollmachten?
4. Kann mit gemeinschaftlichem Schreiben aller Erben und Vorlage d. Erbscheins von der Bank die anteilsgemäße Auszahlung an die Erben verlangt werden?
Vielen Dank im voraus für den Rat!
Testamentsvollstreckung oder Erbschein?
5. August 2018
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Frage vom 5. August 2018 | 18:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstreckung oder Erbschein?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. August 2018 | 22:22
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Erblasserin hat mich als Testamentsvollstrecker genannt. Habe noch nicht angenommen.
Dann wird vom NG ein TV ernannt.
Zitat:Ist Testamentsvollstreckung und gleichzeitig Erbschein sinnvoll (doppelte - nicht geringe - Kosten!)?
Beides ist erforderlich.
Zitat:Müssen zum Verkauf der Immobilie alle Erben beim Notar erscheinen oder genügen Vollmachten?
Die Erben müssen beim notariellen Vertrag nicht mitwirken. Der Testamentsvollstrecker unterschreibt den Vertrag beim Notar.
Zitat:Kann mit gemeinschaftlichem Schreiben aller Erben und Vorlage d. Erbscheins von der Bank die anteilsgemäße Auszahlung an die Erben verlangt werden?
Nein. Im Erbschein ist zu vermerken, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.
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