Hallo
Folgende Situation:
Meine Eltern haben meiner Schwester mittels notariellem Übergabevertrag (im Jahr 2008) das Elternhaus (Wert ca. 400.000 Euro) übertragen. Die Eltern haben einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch und wohnen noch im Haus.
Nun möchten meine Eltern die Schenkung zu je 50% auf mich und meine Schwester anpassen. Meine Schwester wäre damit einverstanden.
Meine Fragen hierzu:
1. Kann der bestehende Übergabevertrag (durch einen Notar) angepasst/geändert werden?
2. Oder kann/muss ein Zusatzvertrag oder neuer Übergabevertrag abgeschlossen werden?
3. Oder muss die Schenkung zunächst rückgängig gemacht (siehe Anmerkung) und dann ein neuer Übergabevertrag abgeschlossen werden?
4. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Anmerkung: Mir ist bewusst, dass eine Schenkung nicht so einfach zurückgenommen werden kann. Gemäss dem Übergabevertrag gibt es jedoch u.a. folgende Rückfallklausel:
Wenn die Übernehmerin (Anm.: Meine Schwester)
a) den heute übergebenen Grundbesitz ohne Zustimmung der Übergeber oder des überlebenden Elternteils belastet, oder ganz oder teilweise veräußert, so ist die Übernehmerin verpflichtet, auf schriftliches Verlangen der Übergeber oder des überlebenden Elternteils den übergebenen Grundbesitz unentgeltlich auf die Übergeber als Gesamtgläubiger nach § 428 BGB
zurückzuübertragen.
Meine Schwester könnte daher eine Hypothek auf das Haus aufnehmen und meine Eltern könnten danach wegen Vertragsverletzung das Haus zurückfordern.
Vielen Dank für jede Hilfe!
-- Editiert von Kilo1303 am 16.07.2018 07:15
-- Editiert von Kilo1303 am 17.07.2018 11:07
Schenkungs-/Übertragungsvertrag nachträglich ändern/anpassen?
16. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juli 2018 | 07:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungs-/Übertragungsvertrag nachträglich ändern/anpassen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2018 | 15:45
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Warum alles so kompliziert machen?
Wenn die Schwester einverstanden ist, dann können alle Beteiligten zum Notar gehen und dort alles so regeln wie es gewollt ist.
#2
Antwort vom 18. Juli 2018 | 19:55
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Wenn die Schwester einverstanden ist, dann können alle Beteiligten zum Notar gehen und dort alles so regeln wie es gewollt ist.
Vorher sollte man allerdings dringend einen Steuerberater aufsuchen!
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