Pflichtteil nach Hausverkauf

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)
Pflichtteil nach Hausverkauf

Hallo zusammen,
folgende Situation: Vater stirbt, kein Testament- es erben seine Frau zur Hälfte und die 3 Töchter zu gleichen Teilen. Jetzt stirbt die Mutter. Vater und Mutter hatten ein Haus zu gleichen Teilen. Vor Tod der Mutter gehörten also der Mutter 3/4 des Hauses, der Rest ging an die Töchter zu gleichen Teilen.
Tochter A und B sind Erben der Mutter, C bekommt Pflichtteil. Wenn nun das Haus verkauft wird, bekommt C dann nur den Anteil vom Haus, welchen sie vom Vater geerbt hat oder steht ihr auch noch ein Pflichtteil vom Anteil der Mutter zu, den A und B geerbt haben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Tochter A und B sind Erben der Mutter, C bekommt Pflichtteil. Wenn nun das Haus verkauft wird, bekommt C dann nur den Anteil vom Haus, welchen sie vom Vater geerbt hat oder steht ihr auch noch ein Pflichtteil vom Anteil der Mutter zu, den A und B geerbt haben.

Tochter C kann den Pflichtteil (=Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) innerhalb von drei Jahren gegenüber den Erben geltend machen.

-- Editiert von cruncc1 am 14.06.2018 13:02

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn nun das Haus verkauft wird, bekommt C dann nur den Anteil vom Haus, welchen sie vom Vater geerbt hat oder steht ihr auch noch ein Pflichtteil vom Anteil der Mutter zu, den A und B geerbt haben.


Der Pflichtteilsanspruch von C besteht bezüglich des Anteils der Mutter. Er hängt aber nicht davon ab, ob das Haus verkauft wird. Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren, so dass C mit der Pflichtteilsforderung nicht bis zum Verkauf warten sollte.

Der Erbteil vom Vater wird dagegen erst bei Verkauf des Hauses ausgezahlt.

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#3
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

wenn ich das recht verstanden habe
gehört C seit dem Tod des Vaters bereits 1/3 von einem Viertel, somit können A und B das Haus nicht allein verkaufen.
Den Pflichtteil, den sie von den Erben ihrer Mutter einfordern kann, hat mit der Erbschaft vom Vater nichts mehr zu tun.
Die Erbsache des Vaters ist abgeschlossen, der Mutter gehört(e) 75% des Hauses, also gehören diese 75% in den Nachlass.
M.E. stünden C als gesetzliches Erbteil, also wenn sie geerbt hätte, ein drittel des mütterlichen Gesamtnachlasses, also auch ein drittel der 75% des Hauses, die der Mutter ja gehörten, zu.
Der Pflichtteil beträgt wie cruncc1 schon schrieb die hälfte davon in bar. Ihr steht also nicht das anteilige Haus, sondern der Wert davon in Geld zu.
Dabei ist egal, ob das Haus verkauft wird oder nicht, wird das Haus nicht verkauft, kann C das Geld trotzdem fordern.

-- Editiert von Patience! am 14.06.2018 14:51

-- Editiert von Patience! am 14.06.2018 14:52

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das hast Du komplett richtig verstanden.

Und die Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende für den Pflichtteil beginnt mit der Testamentseröffnung, ist also unabhängig davon, ob das Haus verkauft wird oder nicht.

Der Erbteil vom Vater unterliegt dagegen keiner Verjährung.

-- Editiert von hh am 14.06.2018 17:04

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