Hallo,
ich habe vor einigen Monaten angefangen nach meinem leiblichen Vater zu suchen. Außer einem Namen und einem Geburtsdatum, und dass er mit meiner Mutter verheiratet war, weiß ich bislang nicht viel von ihm. Meine Mutter ist vertorben und wollte mir keine Auskunft darüber geben. Nun habe ich aus meiner Stasiakte unlängst bestätigt bekommen, dass der Gesuchte mein Vater sein soll. Meine weiteren Recherchen haben ergeben, dass der mutmaßliche Vater leider im Januar 2016 verstorben ist. Nun ist der Hinweis in der Stasiakte noch kein endgültiger Beweis dafür, dass er wirklich mein Vater ist, die Stasi irrte ja bekanntlich auch. Gehen wir aber mal davon aus, dass sich herausstellen wird, dass er wirklich mein leiblicher Vater ist und es etwas zu erben gibt. Wie kann ich derartige Ansprüche geltend machen? Muss ich dabei bspw. den Hinterbliebenen beweisen, dass ich ein leiblicher Abkömmling des Verstorbenen bin und gibt es hierzu nur den DNA-Abgleich oder auch noch andere Möglichkeiten? Oder kann ich aufgrund der vorliegenden Indizien behaupten, dass er mein Vater ist, und die Hinterbliebenen müssen dann beweisen, dass ich kein Abkömmling sein kann? Falls die Fragestellung etwas naiv erscheinen sollte, bitte ich dies zu entschuldigen, aber ich habe mich noch nie mit der Thematik Erben beschäftigen müssen.
Pflichtteil geltend machen
22. Mai 2018
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Frage vom 22. Mai 2018 | 16:00
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 19x hilfreich)
Pflichtteil geltend machen
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#1
Antwort vom 22. Mai 2018 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Wie kann ich derartige Ansprüche geltend machen?
Zunächst einmal bei zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob es ein Testament gibt oder ob ein Erbschein erteilt wurde.
Zitat:Muss ich dabei bspw. den Hinterbliebenen beweisen, dass ich ein leiblicher Abkömmling des Verstorbenen bin
Vor allen Dingen musst Du beweisen, dass er Dein rechtlicher Vater ist.
Zitat:und gibt es hierzu nur den DNA-Abgleich oder auch noch andere Möglichkeiten?
Eine Geburtsurkunde, in der er als Dein Vater eingetragen ist, wäre der beste Beweis. Wer steht denn in Deiner Geburtsurkunde als Vater?
Zitat:Oder kann ich aufgrund der vorliegenden Indizien behaupten, dass er mein Vater ist, und die Hinterbliebenen müssen dann beweisen, dass ich kein Abkömmling sein kann?
Nein.
#2
Antwort vom 22. Mai 2018 | 18:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Zunächst einmal bei zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob es ein Testament gibt oder ob ein Erbschein erteilt wurde. Wozu Sie natürlich den Ort seines Todes kennen müssen, denn danach richtet sich die Gerichtszuständigkeit.
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#3
Antwort vom 22. Mai 2018 | 19:47
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Zitat:Wozu Sie natürlich den Ort seines Todes kennen müssen, denn danach richtet sich die Gerichtszuständigkeit.
Zutändiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitzdes Verstorbenen.
#4
Antwort vom 23. Mai 2018 | 14:32
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 19x hilfreich)
Zitat:Vor allen Dingen musst Du beweisen, dass er Dein rechtlicher Vater ist.
Das dürfte schon mal schwierig sein, denn ich denke mal, dass meine Mutter möglicherweise nur eine nacheheliche Affäre mit ihm gehabt hat.
Muss es dann eigentlich der rechtliche Vater sein, denn das ist er wohl nie gewesen, allenfalls der leibliche?
Zitat:und gibt es hierzu nur den DNA-Abgleich oder auch noch andere Möglichkeiten?
Zitat:Eine Geburtsurkunde, in der er als Dein Vater eingetragen ist, wäre der beste Beweis. Wer steht denn in Deiner Geburtsurkunde als Vater?
Nächstes Problem, ;-) auf meiner Geburtsurkunde steht nur meine Mutter.
#5
Antwort vom 23. Mai 2018 | 15:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Nächstes Problem, ;-) auf meiner Geburtsurkunde steht nur meine Mutter.
Dann muss ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Da beide Elternteile bereits verstorben sind, würde ich das nicht ohne Hilfe eines Anwaltes machen.
Hier ist es zudem denkbar, dass der Vater für eine DNA-Analyse exhumiert werden muss. So etwas wird nur in Ausnahmefällen gemacht. Sollte er feuerbestattet worden sein, wird es noch komplizierter.
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