Pflichtteil durch unwahre Behauptung im Testament auf 0 gerechnet

6. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
benedetto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflichtteil durch unwahre Behauptung im Testament auf 0 gerechnet

Hallo zusammen,

im April diesen Jahres ist leider meine Mutter verstorben. Meine Eltern sind bereits seit Jahren geschieden, meine Mutter hatte einen neuen Partner.
Sie hatte zwei Kinder, mich und meine Schwester. Laut dem Testament ist meine Schwester Alleinerbin, der Lebensgefährte erhält ein lebenslanges Wohnrecht im Eigenheim meiner Mutter, ich wurde auf den Pflichtteil gesetzt.
Das Wohnrecht wurde erst im Testament vermerkt, bestand zu Lebzeiten meiner Mutter nicht. Der Lebensgefährte hat dieses Erbe bereits angetreten.
Barmittel waren/sind ca. 100.000.- Euro vorhanden.
Ich habe bei meiner Schwester den Pflichtteil geltend gemacht. Nun wurde mir durch Ihren Anwalt erklärt, das der Verkehrswert der Immobilie (Wert ca. 160.000.- Euro) mit 0 anzusetzen ist, da durch das Wohnrecht und noch statistisch 30 Jahre verbleibende Lebenszeit des Lebensgefährten (600 Euro Miete x 12 x 30) der Wert egalisiert ist.
Von den Barmitteln stünde mir ebenfalls nichts zu, da ich laut Testament (!) bereits im Jahre 2003 und 2005 jeweils 12.500 Euro erhalten hätte. Diese habe ich allerdings nie bekommen. Es können auch keine Kontobelege oder Quittungen vorhanden sein, da ich niemals, auch nicht bar, solche Summen erhalten habe.
Die einzige größere Zuwendung waren 5000.- Euro für einen Autokauf im Jahre 1996.
Wie ist nun die Rechtslage? Meines Wissens nach wird ein Wohnrecht, das erst durch das Testament wirksam wird, nicht auf den Pflichtteil angerechnet.
Zu den angeblich erhaltenen Zahlungen von 2003 und 2005 stehe ich vollkommen ratlos da. Wer muss da wem etwas beweisen? Es kann nur die reine Behauptung im Testament übrig bleiben, ich habe nie einen Cent erhalten.
Vielleicht kann mir jemand etwas zu diesen beiden Problemen sagen.

VG

Benedikt

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein testamentarisches Wohnrecht reduziert den Pflichtteil nicht. Schenkungen reduzieren den Pflichtteil nur dann, wenn sie ausdrücklich unter Anrechnung auf den Pflichtteil erfolgt sind.

Selbst wenn es die Schenkungen gegeben hätte, würden sie daher keine Auswirkungen auf den Pflichtteil haben.

Bei so einem Vorgehen des RA Deiner Schwester solltest Du aber über die Einschaltung eines eigenen RA nachdenken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
benedetto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Im notariellen Testament meiner Mutter steht, es hätte diese zwei Schenkungen in Anrechnung auf den Pflichtteil gegeben.
Es hat aber eben überhaupt keine Schenkungen gegeben. Meine Mutter hat sich erst 2006, also nach den angeblichen Schenkungen, von meinem Vater scheiden lassen. Auch er kann bestätigen das ich keinerlei Schenkungen erhalten habe.
Müssten solche Schenkungen, erst recht wenn Sie aufs spätere Erbe angerechnet werden, nicht auch dokumentiert werden? Es gab ja nie eine Überweisung, keine Übergabe...nichts. Es besteht nur die nackte Behauptung im Testament.
Es wäre ja sonst ein leichtes jeden Pflichtteilsberechtigten leer ausgehen zu lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Müssten solche Schenkungen, erst recht wenn Sie aufs spätere Erbe angerechnet werden, nicht auch dokumentiert werden?


Das wäre jedenfalls hilfreich für den Schenker. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht. Wenn die Schenkung nicht dokumentiert wurde, dann hat der Erbe allerdings ein Beweisproblem, wenn der Pflichtteilsberechtigte bestreitet, die Schenkung erhalten zu haben.

Zitat:
Es wäre ja sonst ein leichtes jeden Pflichtteilsberechtigten leer ausgehen zu lassen...


Das funktioniert auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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