Pflichtteil ?

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hannybaby
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)
Pflichtteil ?

Hallo an alle
Meine Mutter ist Dezember gestorben
nun sind meine Schwester und ich nicht im Testament
so wie wir erfahren haben wurde unserem Bruder vor länger Zeit alles Überschrieben
weiss jemand ob wir noch anrecht auf etwas haben

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
nun sind meine Schwester und ich nicht im Testament


Sondern?

Zitat:
so wie wir erfahren haben wurde unserem Bruder vor länger Zeit alles Überschrieben


Was ist für Dich eine längere Zeit?
Hatte sich die Mutter einen Nießbrauch vorbehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannybaby
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

nur mein Bruder steht im Testament
wie lange genau das alles überschrieben wurde weiss ich nicht
was ist ein Nießbrauch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Hannybaby):
nur mein Bruder steht im Testament
wie lange genau das alles überschrieben wurde weiss ich nicht
was ist ein Nießbrauch?

z.B. Deine Mutter hat Eurem Bruder zwar das haus überschrieben, aber sich vorbehalten, dass sie weiterhin Nutzen und Lasten am Haus hat.
Also es beispielsweise selber weiter bewohnt und nutzt wie sie möchte und/oder vermietet und die Miete erhält. Sowas muss m.W. per Notar schriftlich niedergelegt werden, also, was das Haus betrifft, im Vertrag mit dem er das Haus erhalten hat stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
wie lange genau das alles überschrieben wurde weiss ich nicht


Als Pflichtteilsberechtigte hat Du einen Auskunftsanspruch gegen Deinen Bruder. Er muss Dir also mitteilen, wann die Schenkung erfolgt ist und ob es ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht gibt.

Auch bezüglich des verbliebenen Erbes ist er verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

Es ist abhängig von diesen Informationen, ob und welche Ansprüche Du noch hast.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von hh):
Als Pflichtteilsberechtigte hat Du einen Auskunftsanspruch gegen Deinen Bruder. Er muss Dir also mitteilen, wann die Schenkung erfolgt ist und ob es ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht gibt.

Auch bezüglich des verbliebenen Erbes ist er verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

guck mal hier, da fragt jemand ähnliches:
https://www.123recht.net/forum/erbrecht/Pflichtteil-was-ist-das-Was-bekomme-ich-__f537877.html
in Antwort 10 hab ich ein paar vielleicht hilfreiche weiterführende netzseiten aufgeführt.

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