Hallo an alle
Meine Mutter ist Dezember gestorben
nun sind meine Schwester und ich nicht im Testament
so wie wir erfahren haben wurde unserem Bruder vor länger Zeit alles Überschrieben
weiss jemand ob wir noch anrecht auf etwas haben
Pflichtteil ?
19. Juni 2018
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Frage vom 19. Juni 2018 | 23:28
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 6x hilfreich)
Pflichtteil ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2018 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:nun sind meine Schwester und ich nicht im Testament
Sondern?
Zitat:so wie wir erfahren haben wurde unserem Bruder vor länger Zeit alles Überschrieben
Was ist für Dich eine längere Zeit?
Hatte sich die Mutter einen Nießbrauch vorbehalten?
#2
Antwort vom 20. Juni 2018 | 00:17
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 6x hilfreich)
nur mein Bruder steht im Testament
wie lange genau das alles überschrieben wurde weiss ich nicht
was ist ein Nießbrauch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juni 2018 | 09:03
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitatnur mein Bruder steht im Testament :
wie lange genau das alles überschrieben wurde weiss ich nicht
was ist ein Nießbrauch?
z.B. Deine Mutter hat Eurem Bruder zwar das haus überschrieben, aber sich vorbehalten, dass sie weiterhin Nutzen und Lasten am Haus hat.
Also es beispielsweise selber weiter bewohnt und nutzt wie sie möchte und/oder vermietet und die Miete erhält. Sowas muss m.W. per Notar schriftlich niedergelegt werden, also, was das Haus betrifft, im Vertrag mit dem er das Haus erhalten hat stehen.
#4
Antwort vom 20. Juni 2018 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:wie lange genau das alles überschrieben wurde weiss ich nicht
Als Pflichtteilsberechtigte hat Du einen Auskunftsanspruch gegen Deinen Bruder. Er muss Dir also mitteilen, wann die Schenkung erfolgt ist und ob es ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht gibt.
Auch bezüglich des verbliebenen Erbes ist er verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Es ist abhängig von diesen Informationen, ob und welche Ansprüche Du noch hast.
#5
Antwort vom 21. Juni 2018 | 08:52
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 35x hilfreich)
ZitatAls Pflichtteilsberechtigte hat Du einen Auskunftsanspruch gegen Deinen Bruder. Er muss Dir also mitteilen, wann die Schenkung erfolgt ist und ob es ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht gibt. :
Auch bezüglich des verbliebenen Erbes ist er verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
guck mal hier, da fragt jemand ähnliches:
https://www.123recht.net/forum/erbrecht/Pflichtteil-was-ist-das-Was-bekomme-ich-__f537877.html
in Antwort 10 hab ich ein paar vielleicht hilfreiche weiterführende netzseiten aufgeführt.
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