Kann man einen Kaufvertrag anfechten, wenn dieser entgegen dem Testament erfolgt?

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Horst5679
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man einen Kaufvertrag anfechten, wenn dieser entgegen dem Testament erfolgt?

Hallo Zusammen,

folgende Situation:
Eine Oma vererbt ihren beiden Töchtern A & B ein Haus.
Im Testament wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Haus verkauft werden soll (um Streitigkeiten untereinander zu vermeiden).

Tochter B möchte das Haus jedoch gerne selbst behalten und einigt sich mit Tochter A darauf, diese auszuzahlen.
Es wird ein Wertgutachten erstellt und der Kauf wird notariell vertraglich abgeschlossen.

Kann nun bspw. ein Enkel oder naher Verwandter diesen Kaufvertrag zwischen den beiden Erben (Tochter A & B) anfechten, da er nicht dem letzten Willen im Testament entspricht?
Oder gäbe es eine Möglichkeit diesen Vertrag als Enkel anzufechten, da der Preis (trotz Gutachten) unter dem Marktwert liegt?

Bin für sämtliche Hinweise & Tipps dankbar.

Lieben Dank vorab

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das Haus wurde doch verkauft:

von der Erbengemeinschaft an Tochter B.

Wenn überhaupt jemand anfechten könnte, dann jemand, der direkt vom Testament betroffen ist.
Und wenn A & B die beiden einzigen Erben sind, können sie machen, was sie wollen, so lange sie sich einig sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann nun bspw. ein Enkel oder naher Verwandter diesen Kaufvertrag zwischen den beiden Erben (Tochter A & B) anfechten, da er nicht dem letzten Willen im Testament entspricht?


Hier wurde nach meiner Auffassung noch nicht einmal vom Testament abgewichen, da dieses kein Verkaufsverbot enthalten hat. Tochter A durfte daher ihren Anteil an Tochter B verkaufen ohne dass das gegen das Testament verstößt.

Zitat:
Kann nun bspw. ein Enkel oder naher Verwandter diesen Kaufvertrag zwischen den beiden Erben (Tochter A & B) anfechten, da er nicht dem letzten Willen im Testament entspricht?


Aber auch, wenn tatsächlich vom Testament abgewichen wird, so kann nur von einem Erben dagegen vorgegangen werden. Wenn sich also alle Erben einig sind, dann kann das Testament völlig missachtet werden.

Außenstehende und dazu gehören auch die Enkel haben da kein Mitspracherecht und können entsprechende Verträge auch nicht anfechten.

Zitat:
Oder gäbe es eine Möglichkeit diesen Vertrag als Enkel anzufechten, da der Preis (trotz Gutachten) unter dem Marktwert liegt?


Tochter A dürfte ihren Anteil auch verschenken, ohne dass das von jemandem anfechtbar wäre. Die Kinder von Tochter A haben auch nicht dadurch ein Mitspracherecht, dass ihr eigenes späteres Erbe dadurch geschmälert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Horst5679
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Danke, das hilft mir schon weiter.

Mir ging es in erster Linie darum, ob eben die direkten Erben (Tochter A & B) sich sofern sie sich einig sind über den "letzten Willen im Testament" hinwegsetzen dürfen. Dieses sah eben den Verkauf an Fremde vor und nicht untereinander um eben keine Streitigkeiten zu entfachen.

0x Hilfreiche Antwort

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