Erbschaftssteuer Ja / Nein

23. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftssteuer Ja / Nein

Hallo zusammen

Wenn meine Eltern verstorben sind, werde ich das Haus usw alleinig erben. Muss ich dann Erbschaftssteuer zahlen? Wenn ja wie viel?
Kann man diese Zahlung irgendwie umgehen?
Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

Zitat:
Kann man diese Zahlung irgendwie umgehen?

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wenn ich dieses Gesetz richtig verstehe ist für mich als Kind alles bis 400 000€ steuerfrei oder?

Kann Erbe auch vor dem Tod verschenkt ( überschrieben ) werden?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von paule1169):
Kann Erbe Besitz auch vor dem Tod verschenkt ( überschrieben ) werden?


Erbe wird es erst mit dem Tod. ;)
Ansonsten ja.
Dann ist aber die Schenkungssteuer zu berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok Danke.
Dann stell ich die Frage anders: Können die Eltern mir das Haus usw übergeben / überschreiben ohne das ich irgend welche Steuern zahlen muss?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von paule1169):
Ok Danke.
Dann stell ich die Frage anders: Können die Eltern mir das Haus usw übergeben / überschreiben ohne das ich irgend welche Steuern zahlen muss?


Das kommt auf den Wert des Hauses an.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Also wenn ich dieses Gesetz richtig verstehe ist für mich als Kind alles bis 400 000€ steuerfrei oder?

Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil - insgesamt also EUR 800.000,--. :) ... und diesen Freibetrag gibt es alle 10 Jahre neu.

Steuerlich ist es übrigens egal, ob man vorab schenkt oder vererbt. Schenkungs- und Erbschaftsteuer ist identisch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf welcher Grundlage bzw wie werden diese Steuern berechnet?
Wenn das Haus incl Grundstück z Bsp 150 T€ wert ist.

Danke für eure Antworten

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn das Haus einen Wert von 150T€ hat, dann musst Du Dir über Steuern doch keine Gedanken machen.

In die Berechnung geht jedoch der Verkehrswert ein.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 24.03.2018 13:03

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#10
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat: In die Berechnung geht jedoch der Verkehrswert ein.

Was ist der Verkehrswert?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrswert

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