Hallo,
folgende Situation. Herr A und Herr B sind Erben eines Hauses mit Grundstück. Herr A zu 13/16 und Herr B zu 3/16. Der Erbanteil von Herrn B ist aus dem Jahr 1990 und 2010 (Mutter und Schwester). Herr A hat im Jahr 2016 einen Kredit aufgenommen und die Grundschuld der Bank eintragen lassen.
Das Haus wird nun verkauft. Die Grundschuld von noch 21.000€ wird abgelöst.
Nun die Frage, ist die Ablösesumme des Kredites im Ganzen vom Verkaufspreis abzuziehen oder erfolgt dies auch anteilig gem. der Anteile vom Erbe?
Ich hoffe man kann mir folgen.
Vielen Dank.
Erbengemeinschaft verkauft Haus mit Grundschuld
23. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 23. März 2018 | 06:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft verkauft Haus mit Grundschuld
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. März 2018 | 07:51
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Der Käufer zahlt die 21.000 EUR an den Gläubiger und den Restbetrag (Kaufpreis minus EUR 21.000 EUR) auf das im Kaufvertrag genannte Konto (entweder auf ein Konto der Erbengemeinschaft oder gleich an jeden Erben).
#2
Antwort vom 23. März 2018 | 11:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. März 2018 | 12:50
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Wenn der Kredit von 2016 nicht für Baumaßnahmen am Haus gedient hat, sondern von A privat verbraucht wurde, dann könnte B seine Zustimmung zum Verkauf davon abhängig machen, das ihm 3/16 vom gesamten Verkaufspreis zufließen.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten