Erben in Kanada

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
chicca1408
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben in Kanada

Mein Cousin in Kanada ist leider verstorben. Seine Eltern sind schon lange gestorben und mit seiner Schwester hat er schon seit 45 Jahren keinen Kontakt mehr. Meine Mutter ist die Tante von ihm und wir haben jetzt einen Brief bekommen vom Anwalt aus Kanada wegen der Beerdigung usw.. Das haben wir geklärt. Meine Mutter ist die noch einzige lebende Tante von ihm andere hatte er nicht mehr. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder und auch sonst keine Verwandten mehr in Kanada.

In seinem Testament steht das meine Mutter einer von vielen Restbegüntigen sei. Leider wissen wir nicht ob ich und mein Bruder auch restbegünstigt sind. Es gibt noch 8 Cousinen und Cousins in England die evtl. auch was erben. Nun meine Frage

Was ist ein Restbegüntigter ? Habe schon gegoogelt aber leider nichts gefunden.

Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte. Danke.

-- Editiert von Moderator am 15.07.2018 18:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Das ist kanadisches Erbrecht, dazu wird hier kaum jemand etwas beitragen können. Sie sollten den kanadischen Anwalt fragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Was ist ein Restbegünstigter ?


Den Begriff gibt es im deutschen Erbrecht nicht.

Ich kann mir da nur vorstellen, dass ein Begriff aus dem kanadischen Erbrecht fehlerhaft übersetzt wurde. Genau genommen gibt es kein einheitliches kanadisches Erbrecht. Vielmehr gibt es in den Provinzen unterschiedliches Erbrecht.

Ohne den originalen englischen oder französischen Begriff zu kennen, ist es daher schwierig zu beurteilen, was mit "Restbegünstigter" gemeint sein könnte.

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#3
 Von 
morino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Es dürfte sich um den "residual beneficiary" handeln. Das ist derjenige, der das bekommt, was noch übrig ist, nachdem Nachlassverbindlichkeiten, Vermächtnisse, Gebühren etc. befriedigt sind.

-- Editiert von morino am 15.07.2018 16:07

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#4
 Von 
chicca1408
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten...Werde dann den Anwalt in Kanada dann doch selber fragen müssen.

Schönen Sonntag euch noch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chicca1408
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke...habe mal übersetzt das könnte so sein. Habe eine Email bekommen es wird jetzt alles dem Notar und beim dortigen Gericht vorgelegt und wir müssen jetzt abwarten was kommt.

Danke

Lg

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