Hallo, wir sind 6 Erben und die Auseinandersetzung läuft bisher schon schlecht. Alle Erben haben zusammen die Haushaltsgegenstände schriftlich aufgeteilt, ein Erbe hat alles was übrig geblieben ist Schrift zugestimmt. Nun bekomme ich schon das 2 schreiben das dieser Erbe vom Testamentsvollstrecker 1x 500 Euro für die Räumung bekommen hat und nun sollte er nochmal 1200 Euro bekommen weil der Aufwand der Räumung doch größer wäre.
Muss ich das so akzeptieren? Oder kann ich diesem widersprechen? Bevor ich es vergesse der Testamentsvollstrecker ist ebenfalls Miterbe . Der Erbe hat doch unterzeichnet das er alle anderen Gegenstände haben möchte reicht das nicht aus als Begründung des Widerspruchs?
Ab wann sollte ich den Testamentsvollstrecker schreiben, das ich um die Rechnungslegung bitte welche mir ja rechtlich zusteht?
Ich danke Euch
-- Editiert von pulloverschaf am 01.04.2018 17:21
Darf der Testamentsvollstrecker das?
31. März 2018
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Frage vom 31. März 2018 | 19:53
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 19x hilfreich)
Darf der Testamentsvollstrecker das?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. April 2018 | 17:23
Von
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