Ausschlagung der Erbschaft

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Ausschlagung der Erbschaft

Hallo alle zusammen,

Mitte Februar ist der Stiefbruder meines Vaters gestorben.
Mein Vater hat beim Notar eine Ausschlagungserklärung "abgegeben" und meint nun, ich muss das als sein Sohn auch tun.

Aber muss ich das wirklich? Er war doch "nur" der Stiefbruder meines Vaters... also war ich doch garnicht mit ihm verwandt.

Die Dame beim Nachlassgericht meinte, dass sie sich das nicht vorstellen kann, dass ich das machen muss.

Ich bin nun etwas unsicher und weiß nicht, ob ich auch eine Ausschlagungserklärung "abgegeben" soll - falls mal doch etwas kommt...

Hat jemand einen Rat wie das aussieht, wenn es "nur" der Stiefbruder bzw. Stiefonkel war?

Viele Grüße

toschm

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Mitte Februar ist der Stiefbruder meines Vaters gestorben.


Es ist tatsächlich der Stiefbruder gemeint, das heißt Dein Vater hat weder Vater noch Mutter gemeinsam mit dem Verstorbenen?
Dann hätte Dein Vater nicht ausschlagen müssen, da er sowieso nicht geerbt hätte. Du musst dann natürlich auch nicht ausschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von hh):

Es ist tatsächlich der Stiefbruder gemeint, das heißt Dein Vater hat weder Vater noch Mutter gemeinsam mit dem Verstorbenen?
Dann hätte Dein Vater nicht ausschlagen müssen, da er sowieso nicht geerbt hätte. Du musst dann natürlich auch nicht ausschlagen.



Also in der Ausschlagungserklärung, die mein Vater beim Notar abgegeben hat, steht beim Namen meines Vaters in Klammer dabei "Stiefbruder des Verstorbenen"
Stimmt, aber jetzt wo Du es ansprichst... ich dachte immer, die beiden hätten den gemeinsamen Vater...

Ich frage jetzt nochmal meinen Vater, wie das genau war...

Danke für Dein Kommentar

Grüße
Tobias

-- Editiert von toschm am 06.03.2018 08:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist tatsächlich der Stiefbruder gemeint, das heißt Dein Vater hat weder Vater noch Mutter gemeinsam mit dem Verstorbenen?


Nochmal eine Nachfrage:

Es ist doch der Stiefbruder wenn sie den gemeinsamen Vater haben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Es ist doch der Stiefbruder wenn sie den gemeinsamen Vater haben, oder?


Nein, dann ist es ein Halbbruder.

In dem Fall würde Dein Vater erben und nach seiner Ausschlagung trittst Du an seine Stelle.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, dann ist es ein Halbbruder.

In dem Fall würde Dein Vater erben und nach seiner Ausschlagung trittst Du an seine Stelle.


Ok, das werde ich jetzt nochmal mit meinem Vater klären...

Danke Dir für die „Aufklärung"

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Okay, hat sich alles aufgeklärt.

Die Notarin hat das falsch geschrieben.... Mein Vater ist der Halbbruder - nicht der Stiefbruder...

Dann werde ich in Berlin auch zum Nachlassgericht gehen und das Erbe ausschlagen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Die Notarin hat das falsch geschrieben


Die Notarin verwendet das Wort "Stiefbruder" so wie im Duden beschrieben. Ich würde das nicht "falsch" nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Die Notarin verwendet das Wort "Stiefbruder" so wie im Duden beschrieben. Ich würde das nicht "falsch" nennen.


Und wenn er nicht der Stiefbruder ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 976x hilfreich)

Egal wie er genannt wird, wenn Vater und "Stiefbruder" einen gemeinsames Elternteil haben sind sie verwandt und nach der Ausschlagung des Vaters trittst du an seine Stelle bzw. du und deine Geschwister, falls du welche hast.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Egal wie er genannt wird, wenn Vater und "Stiefbruder" einen gemeinsames Elternteil haben sind sie verwandt und nach der Ausschlagung des Vaters trittst du an seine Stelle bzw. du und deine Geschwister, falls du welche hast.


Ich war nun heute beim Nachlassgericht und habe das Erbe ausgeschlagen.

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.273 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen