Alleinerbe Von Haus - Umbau ohne Erbschaftssteuernachzahlung

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mylo2307
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe Von Haus - Umbau ohne Erbschaftssteuernachzahlung

Hallöchen !!
Ich bin neu hier und habe mich angemeldet, da ich vom Steuerberater und vom Finanzamt verschiedene Aussagen erhalten.
Es geht um meine Großmutter die vor 1,5 Jahren ein 300qm großes Haus von ihren Vater geerbt habe.
Aus diesem Grund hat sie auch nur für 1/3 der Grundstücks und die 100qm des Hauses Erbschaftssteuer gezahlt, da für sie als Kind bis 200qm Immobilien steuerfrei sind.
Nun ist das Haus für meine Großmutter zu groß und sie möchte es umbauen um mit uns zusammen darin zu leben. Es soll alles offen gestaltet werden und nicht aufgeteilt werden in 2 Wohnungen, da Sie diese Steuerfreiheit nur behält wenn Sie selber 200qm des Hauses nutzt.
Nun könnte sich aber die Nutzung ändern, da wir auch in Erwägung ziehen das Dach auszubauen, weil dort zusätzlich bis zu 90 qm entstehen könnten.
Wir haben jetzt die Sorge, dass durch diese Vergrößerung Erbschaftssteuernachzahlungen zu erwarten sind, die aufgrund der Lage beträchtlich sind und wir den Umbau lieber lassen bevor wir so viel Erbschaftsteuer nachzahlen müssen.
Für Hilfe und Erfahrung wäre ich sehr dankbar !!

-- Editiert von Mylo2307 am 30.05.2018 15:49

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn das alles total offen ist, dann wüsste ich nicht, wie das Finanzamt daraus einen Erbschaftssteueranspruch generieren könnte. Solange die Oma alles (mit-) nutzt, ist es doch egal, ob sie noch ihre Familie dazu aufnimmt. Nur darf die Familie ihr dafür natürlich keine Miete oder ähnliches zahlen.
Bei den 90qm würde ich argumentieren, dass Oma schließlich Erbschaftssteuer für 100qm gezahlt hat und diese jetzt nicht mehr nutzt.
Es muss nur sichergestellt werden, dass Oma weiterhin 200qm (mit-) nutzt, dann sollte meiner Ansicht nach keine Erbschaftssteuer anfallen.

Was sind denn die Aussagen von Steuerberater und Finanzamt?

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