Hallo,
bin neu. Grüße alle.
Ich glaube ich bin da auf eine übe Zeitarbeit hereingefallen. Vieles war sehr suspekt, aber ich reduziere es mal auf das Wesentliche:
Ich habe den Arbeitsvertrag unterschrieben und sollte 4 Wochen in einer Firma arbeiten. Weil ich dann doch nicht so lange gebraucht wurde, verkürzte man die Tätigkeit entgegen dem Vertrag auf 2 Wochen (vermutlich rechtlich schon nicht in Ordnung).
Die Zeitarbeit beendete meine Beschäftigung bei ihr mündlich und verweigert mir jede Kündigung oder Bestätigung darüber, auch darüber, dass ich nur 2 Wochen in der Firma war, statt der 4 wie im Vertrag.
Ich ein zweites Mal eine Kündigung/Bestätigung angefordert, aber erhalte keine.
Obwohl man mich nicht mehr beschäftigt überweist man mir Gehalt und berechnet mir diese als Minusstunden.
Über einen Monat später kommt auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, dass ich nie verlangt habe. In diesem Arbeitszeugnis sind zwar meine Tätigkeiten richtig aufgeführt, aber es steht auch darin, dass man meine Leistung und Führung nicht bewerten kann, da der Einsatz zu kurz war. Außerdem steht ein falscher Arbeitszeitraum im Zeugnis. Angegeben wurden 4 Wochen, aber tatsächlich beschäftigt war ich 2 Wochen. Auf dem Zeugnis steht, dass es am 10.8. ausgestellt wurde, erhalten habe ich es aber am 10.09..
Was kann ich tun? Ich rieche eine üble Masche um mich abzuzocken.
Kann ich das Arbeitszeugnis ablehnen und sagen, ich hätte keines angefordert?
Ich bin nun arbeitslos und das falsche Datum wird sich auf meinen Leistungsbezug auswirken.
Habt ihr sonstige Ratschläge?
nicht angefordertes Arbeitszeugnis mit falschen Daten-üble Masche Zeitarbeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Schriftlich? Eine mündliche Absprache dürfte unwirksam sein.Zitatverkürzte man die Tätigkeit entgegen dem Vertrag auf 2 Wochen :
Das wäre korrekt. Für welchen Zeitraum hat man Ihnen das Gehalt überwiesen, eventuell für die vier Wochen? Dann wäre das insofern ja korrekt, wenn der Arbeitsvertrag auf vier Wochen beschränkt wäre. Dann hätten Sie auch gegenüber dem Arbeitsamt nichts verloren. Vier Wochen Arbeitsvertrag, vier Wochen bezahlt, alles paletti.ZitatObwohl man mich nicht mehr beschäftigt überweist man mir Gehalt und berechnet mir diese als Minusstunden. :
Grundsätzlich ist es jedenfalls so, wenn der Arbeitgeber Sie nicht einsetzt, ist das dessen Problem, nicht Ihres. Ihnen steht jedenfalls Ihr Gehalt fur diese Zeit zu, sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes sagt.
Hallo,
ja, nur mündlich. Die Zeitarbeit sagte mir, dass die Firmen 5 Tage vorher Zeit hätten Bescheid zu geben, wenn mein Arbeitseinsatz früher beendet wird. Schriftlich will man mir nichts geben.
Bezahlt wurde ich nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Und nun erhalte ich ein weiteres Gehalt und Minusstunden, aber diese decken auch nicht das Gehalt für 4 Wochen ab.
Nein, wenn die Zeitarbeit mich für 4 Wochen bezahlen wollte, würden immernoch 300 Euro Gehalt fehlen, trotz dessen was ich nachträglich bekommen habe.
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Mal von vorne:
Du hast einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Was stand da drin? War er befristet oder nicht?
Die Zeitarbeitsfirma hat Dich für 4 Wochen für einen Einsatz bei einer Fremdfirma geplant, Du warst aber schneller fertig und der Einsatz war nach 2 Wochen beendet. Darüber scheint Einigkeit zwischen Fremdfirma, Zeitarbeitsfirma und Dir zu herrschen. Korrekt?
Nun kommt es eben drauf an, was in Deinem Vertrag stand? War der auf dieses eine Projekt begrenzt? War er befristet? Oder nichts von beidem - dann hast Du ja immer noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis und es ist völlig korrekt, dass Du noch Lohn bekommst - es ist ja nicht Dein Problem, wenn Dein Arbeitgeber keine Arbeit für Dich hat.
Warum Dir aber Gehalt fehlt, verstehe ich nicht. Und auch nicht, warum Du Arbeitslosengeld beantragt hast.
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