arbeitszeugnis frist?

13. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
arbeitszeugnis frist?

bin nun seit 3 monate arbeitslos. habe mein arbeitszeugnis angefordert, aber es kam immer noch nichts.
wie lange haben die frist mir das zuzuschicken?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn ich die alten Anfragen richtig verstehe, dann war vor drei Monaten die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, das Arbeitsverhältnis wurde um drei Monate verlängert. War also nicht vor drei Monaten beendet. Endet jetzt irgendwann. Und dann besteht auch erst jetzt ein Anspruch auf das Zeugnis, wenn denn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
wie lange haben die frist mir das zuzuschicken?

Ein Arbeitszeugnis muss nicht zugeschickt werden. Es ist höchsrichterliche Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber das Arbeitszugnis am letzten Arbeitstag zur Abholung bereithalten muss, aber nicht verpflichtet ist, es dem Arbeitnehmer per Post zuzuschicken. (Holschuld des Arbeitnehmers)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
wie lange haben die frist mir das zuzuschicken?

Ein Arbeitszeugnis muss nicht zugeschickt werden. Es ist höchsrichterliche Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber das Arbeitszugnis am letzten Arbeitstag zur Abholung bereithalten muss, aber nicht verpflichtet ist, es dem Arbeitnehmer per Post zuzuschicken. (Holschuld des Arbeitnehmers)


also muss ich persönlich hingehen um abzuholen? habe es so richtig verstanden?
also im google stand das man es anfordern soll, damit die mir per pist zuschicken?

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#4
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ich die alten Anfragen richtig verstehe, dann war vor drei Monaten die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, das Arbeitsverhältnis wurde um drei Monate verlängert. War also nicht vor drei Monaten beendet. Endet jetzt irgendwann. Und dann besteht auch erst jetzt ein Anspruch auf das Zeugnis, wenn denn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist.

wirdwerden


das stimmt. wollte erfahren, wie es läuft oder wie lange ich darauf warten muss. 3monate steht da damit man leicht rechnen kann :) )

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
also muss ich persönlich hingehen um abzuholen?

Wenn der Arbeitgeber darauf besteht: Ja
Nette Arbeitgeber schicken das Zeugnis per Post zu. Wenn der Arbeitgeber Sie ärgern will und auf Abholung besteht, können Sie aber nichts dagegen machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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