Wann Arbeitsvertrag unterschreiben, Ausbildung

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann Arbeitsvertrag unterschreiben, Ausbildung

Hallo,

benötige mal eine Fachauskunft.
Ich stehe am Ende der Ausbildung.

Bin am Verhandeln wegen Übernahme sowie bewerbe mich.
Bin im Dezember 18 fertig.
Genauer Tag noch unbekannt.

Wie kann man sich da ein Arbeitsplatz sichern? Zusatzklausel? Gilt ab bestandener Prüfung?

Kann man mehre Verträge gleichzeitig unterschreiben und sich dann zum Schluss für einen entscheiden oder wie läuft das?

Sind ja nur noch etwas über 3 Monate.

Danke!

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Wie kann man sich da ein Arbeitsplatz sichern?


Nur durch Verhandeln, denn eine ÜBernahmeverpflichtung hat der Betrieb nicht, es sei, ein Tarifvertrag würde etwas anderes vorgeben.
Zitat:

Kann man mehre Verträge gleichzeitig unterschreiben und sich dann zum Schluss für einen entscheiden oder wie läuft das?


Nee, es sind Kündigungsfristen zu beachten - Veträge sind einzuhalten. Stelle dir das umgekehrt vor: Du unterschreibst einen Arbeitsvertrag mit Beginn 01.01.2019 und an Silvester ruft dich der Betrieb an und sagt ab...

Will der Ausbildungsbetrieb dich überhaupt übernehmen?

Wenn du dich anderswo bewerben willst, frag die Kammer nach deinem letzten Prüfungstag und falls du dann bestehst, kannst du ab dem Folgetag in ein Arbeitsverhältnis.

-- Editiert von HeHe am 23.08.2018 17:30

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#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke schon das er mich übernimmt, aber die Konditionen ist mir zu schlecht.
Woanders habe ich bessere.
Daher frage ich ja.
Kann ich einen Vertrag jetzt unterschreiben und ist der gesichert?

Meiner Meinung kann vor Antritt der Arbeitgeber den Vertrag jederzeit auflösen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da das jeder frei festlegen kann, hilft nur eines: den Arbeitsvertrag lesen, was dort zu dem Thema drinsteht.

Üblicherweise hat man eine Probezeit, innerhalb der kann man mit eine Frist von 14 Tagen kündigen oder auch gekündigt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay,

kann man als beginn statt ein Datum auch rein schreiben : gültig ab bestandener Prüfung?

Die Kammer gibt den Termin erst 4 Wochen vorher bekannt.

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