Urlaubsanspruch wie errechnet

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495313-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch wie errechnet

Hallo zusammen,

Mein Lebensgefährte arbeitet auf dem Bau. Grundsätzlich hat man ja dann 30 Tage Urlaubsanspruch. Den haben wir im Januar auch für das gesamte Jahr beantragt.

Auf den Abrechnungen ist ja zu erkennen, dass sich der Anspruch ja Monat für Monat aufbaut. Dieses Jahr haben wir in der ersten Jahreshälfte so geplant, dass wir fast den gesamten Jahresanspruch benötigen und in der zweiten Hälfte nur noch ein paar Tage nehmen. Der Urlaub ist am Anfang des Jahres auch genehmigt worden.

Auf der Abrechnung für Juni sind jetzt allerdings zwei Tage als unbezahlter Urlaub ausgewiesen und auf Nachfrage wurde gesagt, dass er ja jetzt schon zu viel Urlaub genommen hätte. Den hätte er ja noch gar nicht erarbeitet.

Ist das richtig? Was machen denn die, die in manchen Jahren ihren gesamten Urlaub schon in der ersten Jahreshälfte nehmen wollen. Geht das dann nicht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nein, das ist keinesfalls korrekt. Wenn man die Wartezeit erfüllt hat, also länger als sechs Monate im Betrieb ist, steht einem der Urlaub im nächsten Jahr vom ersten Tag des Jahres an zu Verfügung. Im Grunde kann man also, wenn man den Urlaub einreicht und bewilligt bekommt im Januar vier Wochen - oder eben auch 30 Tage - Urlaub machen. Den Rest des Jahres dann natürlich nicht mehr. Es ist also nicht richtig, dass ich Urlaub erst Monat für Monat um soundsoviel Tage aufbaut

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#2
 Von 
fb495313-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wäre der nächste Gang dann zur Gewerkschaft

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#3
 Von 
fb495313-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG meint, dass der Urlaub sich nach dem ansparprinzip errechnet und deswegen kein Anspruch besteht.

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#4
 Von 
fb495313-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG meint, dass der Urlaub sich nach dem ansparprinzip errechnet und deswegen kein Anspruch besteht.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Da hat der AG eine falsche Meinung.
(Vorausgesetzt der Arbeitnehmer ist schon länger als 6 Monate im Betrieb.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Sowas wie ein "Ansparprinzip" gibt es nicht, jedenfalls nicht im Arbeitsrecht (gilt wohl eher bei Bausparkassen und da für die Sparer). Und wenn der AG darauf besteht, soll er doch bitte die Rechtsquelle dafür nennen.

-- Editiert von blaubär+ am 15.07.2018 19:39

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

kleine Selbstkorrektur :neck: :
Ein Ansparen gibt es im Arbeitsrecht doch - beim Sabbatjahr, wenn ich mich recht entsinne. In gewisser Hinsicht auch bei der Altersteilzeit / Blockmodell /, so sie nicht inzwischen ausgestorben ist.
Ansonsten bleibt es dabei: Hinsichtlich des Urlaubs gilt das BUrlG, das kennt mancherlei, aber kein Ansparprinzip.

-- Editiert von blaubär+ am 15.07.2018 20:03

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