Mein 17jähriger Sohn hat einen befristeten Arbeitsvertrag über 6 Monate (Probezeit ebenfalls 6 Monate) vorzeitig nach 2 Monaten Beschäftigung gekündigt (wurden einige Zusagen des AG nicht eingehalten). Der Jahresanspruch an Urlaub wäre 30 Tage gewesen, entsprechend bei 6 Monaten also 15 Tage. Nun hat er meiner Meinung nach für diese 2 Monate insgesamt 5 Tage Urlaub „erwirtschaftet", die ihm entweder zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewährt werden müssten oder ausbezahlt werden müssen. Liege ich da falsch, da der AN meinte, mein Sohn hätte keinen Urlaubsanspruch? Demnach jedoch könnte der AG ja lauter Zeitvertäge machen und die AN hätten nie einen Urlaubsanspruch nach der Logik des AG?!
Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages
18. März 2018
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Frage vom 18. März 2018 | 11:31
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. März 2018 | 11:54
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Es steht im Vertrag: „Sie erhalten einen Jahresurlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr"
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