Hi, ich verdiene 3100 € brutto und bin für mich selbst am Rechnen, ob das so mit der Urlaubsabgeltung hinkommen kann.
3100 € * 3 / 65 = 143,07 € Tagesbruttoverdienst
Ich fing am 16.01.2018 in dem Unternehmen an und wurde am 04.04.2018 entlassen. Jahresurlaubsanspruch liegt bei einer 6 Tageswoche bei 24 Tagen.
Bei einer 6 Tageswoche hätte ich im Bundesland NRW für das Jahr 2018 genau 302 Arbeitstage ( 24 / 302 Arbeitstage = 0,07 Urlaubstage pro Arbeitstag. Zwischen dem 16.01.2018 und 04.04.2018 gibt es 79 Tage, wovon 66 Arbeitstage sind. Mein Gedanke war, dass ich 0,07 mit 66 mutlipliziere, sodass ich 4,62 Urlaubstage habe.
Meine Rechnung wäre demnach 143,07 * 4,62 = 660,98 €. Der Arbeitgeber würde mir demnach 660,98 € auszahlen.
Wie viele Tage Urlaubsanspruch hätte ich, der mir ausbezahlt wird ?
Klage gegen den Arbeitgeber läuft, es geht nur um die Summe, dass ich einen Anhaltspunkt habe.
-- Editiert von Shindy2015 am 15.09.2018 12:15
Urlaubsabgeltung so korrekt ?
15. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2018 | 12:11
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 5x hilfreich)
Urlaubsabgeltung so korrekt ?
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#1
Antwort vom 15. September 2018 | 12:59
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6502x hilfreich)
Was für eine Modsrechnereifür eine am Ende simple Frage!
Urlaubsanspruch hast du für zwei volle Monate, die du gearbeitet hast.
Wenn du also tatsächlich eine Urlaubsanspruch von 24 Werktagen hättest - das wäre dann der Anspruch nach BUrlG -, wären das 2 Tage pro Monat, als 4 Tage U-Anspruch für die Zeit.
Deine Rechnung geht von der irrigen Annahme aus, dass dir für jeden Arbeitstag ein Urlaubsanpruch entstünde. Dem ist aber nicht so - lies das BUrlG.
-- Editiert von blaubär+ am 15.09.2018 13:12
#2
Antwort vom 15. September 2018 | 15:19
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitat3100 € * 3 / 65 = 143,07 € Tagesbruttoverdienst :
Was denn nun, 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche? Die Formel ist für 5 Tage.
Urlaubsanspruch hat man wie bereits erfahren nur für Februar und März.
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#3
Antwort vom 18. September 2018 | 07:08
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Zitat:
Urlaubsanspruch hat man wie bereits erfahren nur für Februar und März.
Fast. Urlaubsanspruch hat er für die vollen Beschäftigungsmonate:
16.01.-15.2.
16.2.-15.3.
16.3. - 4.4. ist kein voller Monat, daher kein Urlaubsanspruch - es zählen aber Beschäftigungsmonat ,nicht die Kalendermonate.
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