Nach Krankenschein übergangslos in den Urlaub?

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bones1962
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Krankenschein übergangslos in den Urlaub?

Hallo,
Kann ich nach einem Krankenschein übergangslos in den Urlaub gehen oder muss ich erst einen oder mehrere Tage arbeiten gehen bevor ich ich meinen Urlaub antrteten kann?
Ich habe jemanden diesbezüglich vom Betriebsrat gefragt und es wurde mir gesagt, dass ich erst arbeiten muss, sonst müsste ich mit einer Kündigung rechnen.

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... dass ich erst arbeiten muss, sonst müsste ich mit einer Kündigung rechnen.

Und das sagt ein BR? Auf welcher Grundlage denn das? Und wie würde sich der BR zu einer Kündigung stellen in so einer Situation?
Vor allem aber antwortet der BR nicht auf die Frage: Wohl ist es wahr, dass eine AU so nahtlos vor dem bewilligten Urlaub ein 'gschmäckle' haben mag, aber rein rechtlich spricht erst einmal nix dagegen.

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#2
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Bones1962):
Kann ich nach einem Krankenschein übergangslos in den Urlaub gehen


Ja.

Zitat (von Bones1962):
muss ich erst einen oder mehrere Tage arbeiten gehen bevor ich ich meinen Urlaub antrteten kann?


Nein.

Zitat (von Bones1962):
Ich habe jemanden diesbezüglich vom Betriebsrat gefragt und es wurde mir gesagt, dass ich erst arbeiten muss, sonst müsste ich mit einer Kündigung rechnen.


Ernsthaft? Das hat der BR gesagt?

Allerdings:

Zitat (von blaubär+):
Wohl ist es wahr, dass eine AU so nahtlos vor dem bewilligten Urlaub ein 'gschmäckle' haben mag,


Das sollte berücksichtigt werden.

Im Übrigen:

Man kann VOR seinem Urlaub krank sein / werden, IM Urlaub und direkt NACH dem Urlaub. Alles möglich und sicherlich keine Kündigungsgründe.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Auf welcher Grundlage denn das?

Eventuell auf Grundlage einer arbeitsvertraglichen Regelung ... die müsste man dann mal prüfen, ob diese haltbar wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

hallo Bones1962,
könnten Sie bitte einfach mal im Interesse all Ihrer Kollegen diesen Betriebsrat fragen, wo in welchem Gesetz steht ,dass Sie nicht von Au in Urlaub gehen können?
Das wäre eine soziale Tat!! Damit der einfach aufhört, so einen Quatsch zu behaupten.
Natürlich darf man von AU in Urlaub gehen! Sofort.

Es gibt definitiv keine gültige Rechtsgrundlage, nach der ein Arbeitnehmer erst arbeiten muss, bevor er in Urlaub geht. Und so ein Unsinn lässt sich auch nicht vertraglich vereinbaren.
Wer anderes behauptet, der soll doch bitte einfach mal eine Rechtsgrundlage nennen, die den Quatsch bestätigt.
:dau:
Und nein, es hat kein Geschmäckle, wenn Mitarbeiter von Krank in Urlaub gehen. Es ist eher naheliegend und richtig, nicht gleich wieder loszulegen zwischendurch.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Und nein, es hat kein Geschmäckle, wenn Mitarbeiter von Krank in Urlaub gehen.


Mit der Meinung wirst du relativ einsam da stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nur mal auf Anfang:
Ihr arbeitet alle in Unternehmen, in denen man auch, wenn bis zum Urlaub krankgeschrieben, erstmal zur Arbeit erscheinen muss, um danach den rechtmäßigen Urlaub anzutreten?

Und das tut Ihr auch, ohne jede Rechtsgrundlage,
weil dann bei irgendwem irgendein Geschmäckle entstehen könnte
:sweat: :sweat: :sweat:



-- Editiert von altona01 am 14.07.2018 23:57

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bones1962
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und das sagt ein BR? Auf welcher Grundlage denn das? Und wie würde sich der BR zu einer Kündigung stellen in so einer Situation?


Ja, das sagte ein BR Mitglied und auf welcher Grundlage das basiert und wie er sich bei einer Kündigung stellen würde , weiß ich nicht.
Es wurde mir sogar geraten, ich sollte beim Personalbüro um Genehmigung und oder um Einverständnis bitten, um aus meinem Krankenschein in den geplanten Urlaub zu gehen :???:

-- Editiert von Bones1962 am 15.07.2018 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Ihr arbeitet alle in Unternehmen, in denen man auch, wenn bis zum Urlaub krankgeschrieben, erstmal zur Arbeit erscheinen muss, um danach den rechtmäßigen Urlaub anzutreten?


Hat das irgendwer behauptet?

Es hat halt ein Geschmäckle, wenn man aus dem krank direkt in Urlaub geht. Auch wenn es rechtlich einwandfrei ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Bones1962):
Es wurde mir sogar geraten, ich sollte beim Personalbüro um Genehmigung und oder um Einverständnis bitten, um aus meinem Krankenschein in den geplanten Urlaub zu gehen

Wie gesagt, einfach mal nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen.

Im Gesetz gibt es nichts und wenn was in einer arbeitsvertraglichen Regelung stünde müsste man die erst mal auf Durchsetzbarkeit prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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