Hallo,
Kann ich nach einem Krankenschein übergangslos in den Urlaub gehen oder muss ich erst einen oder mehrere Tage arbeiten gehen bevor ich ich meinen Urlaub antrteten kann?
Ich habe jemanden diesbezüglich vom Betriebsrat gefragt und es wurde mir gesagt, dass ich erst arbeiten muss, sonst müsste ich mit einer Kündigung rechnen.
MfG
Nach Krankenschein übergangslos in den Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... dass ich erst arbeiten muss, sonst müsste ich mit einer Kündigung rechnen.
Und das sagt ein BR? Auf welcher Grundlage denn das? Und wie würde sich der BR zu einer Kündigung stellen in so einer Situation?
Vor allem aber antwortet der BR nicht auf die Frage: Wohl ist es wahr, dass eine AU so nahtlos vor dem bewilligten Urlaub ein 'gschmäckle' haben mag, aber rein rechtlich spricht erst einmal nix dagegen.
ZitatKann ich nach einem Krankenschein übergangslos in den Urlaub gehen :
Ja.
Zitatmuss ich erst einen oder mehrere Tage arbeiten gehen bevor ich ich meinen Urlaub antrteten kann? :
Nein.
ZitatIch habe jemanden diesbezüglich vom Betriebsrat gefragt und es wurde mir gesagt, dass ich erst arbeiten muss, sonst müsste ich mit einer Kündigung rechnen. :
Ernsthaft? Das hat der BR gesagt?
Allerdings:
ZitatWohl ist es wahr, dass eine AU so nahtlos vor dem bewilligten Urlaub ein 'gschmäckle' haben mag, :
Das sollte berücksichtigt werden.
Im Übrigen:
Man kann VOR seinem Urlaub krank sein / werden, IM Urlaub und direkt NACH dem Urlaub. Alles möglich und sicherlich keine Kündigungsgründe.
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ZitatAuf welcher Grundlage denn das? :
Eventuell auf Grundlage einer arbeitsvertraglichen Regelung ... die müsste man dann mal prüfen, ob diese haltbar wäre.
hallo Bones1962,
könnten Sie bitte einfach mal im Interesse all Ihrer Kollegen diesen Betriebsrat fragen, wo in welchem Gesetz steht ,dass Sie nicht von Au in Urlaub gehen können?
Das wäre eine soziale Tat!! Damit der einfach aufhört, so einen Quatsch zu behaupten.
Natürlich darf man von AU in Urlaub gehen! Sofort.
Es gibt definitiv keine gültige Rechtsgrundlage, nach der ein Arbeitnehmer erst arbeiten muss, bevor er in Urlaub geht. Und so ein Unsinn lässt sich auch nicht vertraglich vereinbaren.
Wer anderes behauptet, der soll doch bitte einfach mal eine Rechtsgrundlage nennen, die den Quatsch bestätigt.
Und nein, es hat kein Geschmäckle, wenn Mitarbeiter von Krank in Urlaub gehen. Es ist eher naheliegend und richtig, nicht gleich wieder loszulegen zwischendurch.
ZitatUnd nein, es hat kein Geschmäckle, wenn Mitarbeiter von Krank in Urlaub gehen. :
Mit der Meinung wirst du relativ einsam da stehen.
Nur mal auf Anfang:
Ihr arbeitet alle in Unternehmen, in denen man auch, wenn bis zum Urlaub krankgeschrieben, erstmal zur Arbeit erscheinen muss, um danach den rechtmäßigen Urlaub anzutreten?
Und das tut Ihr auch, ohne jede Rechtsgrundlage,
weil dann bei irgendwem irgendein Geschmäckle entstehen könnte
-- Editiert von altona01 am 14.07.2018 23:57
ZitatUnd das sagt ein BR? Auf welcher Grundlage denn das? Und wie würde sich der BR zu einer Kündigung stellen in so einer Situation? :
Ja, das sagte ein BR Mitglied und auf welcher Grundlage das basiert und wie er sich bei einer Kündigung stellen würde , weiß ich nicht.
Es wurde mir sogar geraten, ich sollte beim Personalbüro um Genehmigung und oder um Einverständnis bitten, um aus meinem Krankenschein in den geplanten Urlaub zu gehen
-- Editiert von Bones1962 am 15.07.2018 12:10
ZitatIhr arbeitet alle in Unternehmen, in denen man auch, wenn bis zum Urlaub krankgeschrieben, erstmal zur Arbeit erscheinen muss, um danach den rechtmäßigen Urlaub anzutreten? :
Hat das irgendwer behauptet?
Es hat halt ein Geschmäckle, wenn man aus dem krank direkt in Urlaub geht. Auch wenn es rechtlich einwandfrei ist.
ZitatEs wurde mir sogar geraten, ich sollte beim Personalbüro um Genehmigung und oder um Einverständnis bitten, um aus meinem Krankenschein in den geplanten Urlaub zu gehen :
Wie gesagt, einfach mal nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen.
Im Gesetz gibt es nichts und wenn was in einer arbeitsvertraglichen Regelung stünde müsste man die erst mal auf Durchsetzbarkeit prüfen.
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