Hallo an alle,
ich bin seit diesem Monat wieder zurück auf Arbeit nach meiner einjährigen Elternzeit. Nun gab es vor kurzem eine allgemeine Gehaltserhöhung - also für alle Mitarbeiter - für jeden in einer anderen Höhe, je nach Dienstalter usw.
Nun habe ich diese nicht bekommen und da stellt sich mir die Frage, ob ich aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes jedoch ebenso wie die anderen Mitarbeiter Anpruch darauf habe.
Ich bin seit 2011 in der Firma und wir sind an keinen Tarifvertrag gebunden.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Lohnangleich nach Elternzeit
26. Mai 2018
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Frage vom 26. Mai 2018 | 08:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnangleich nach Elternzeit
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#1
Antwort vom 26. Mai 2018 | 09:29
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Das können wir hier nicht abschätzen. Es gibt so viele Konstrukte wie es Betriebe gibt. So ist es z.B. durchaus zulässig, Prämien nur an Mitarbeiter auszuzahlen, die nicht gefehlt haben. Ungleichbehandlung bei ungleichen Sachverhalten ist zulässig. Hat nichts mit Ungleichbehandlung zu tun. Ein Fachmann müsste sich das Konstrukt in dieser Firma mal anschauen, um festzustellen, ob ein Anspruch besteht. Ob es sich lohnt, dafür mindestens 200 € in die Hand zu nehmen (Erstberatung), keine Ahnung. Ich würde eher empfehlen, mal beim Arbeitgeber anzufragen ist, ob und wann auch Du mit einer Erhöhung rechnen kannst.
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