Kündigungsschreiben rechtzeitig angekommen?!

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
daennsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschreiben rechtzeitig angekommen?!

Hallo liebe Forum Nutzer,

ich bräuchte drigend ein bisschen Hilfe. Da mir momentan nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, verspreche ich mir hier eine Antwort zu bekommen. Mein Vorfall sieht wie folgt aus:

Ich stehe seit dem 01.02.2017 in einem unbefristetem Arbeitsverhältniss in Teilzeit. Auf Grund von gesundheitlichen Problemen kann ich meinen bisherigen Job nicht mehr ausführen. Allerdings habe ich mich natürlich abgesichert und mir stehen in einer anderen Firma bereits neue Wege offen. Dies wäre voraussichtlich am 01.09.2018.
Seit dem 30.07.2018 bin ich nun krank geschrieben.

Meine Kündigung bei meinem bisherigem Arbeitgeber ist bei mir per Einschreiben Rückschein am 01.08.2018 rausgegangen und lt. Rückschein am Folgetag, sprich am 02.08.2018 bei meiner bisherigen Firma angenommen worden.

Heute habe ich ein Schreiben bekommen, in dem es unter anderem heißt:" Da ihre Kündigung nicht fristgerecht bei mir eingegangen ist, wäre eine Kündigung erst zum 15.09.2018 möglich."

Auf einen Aufhebungsvertrag hat die Firma sich leider nicht eingelassen... Jetzt stellt sich mir die Frage, ist dieses Rechtens? Da ich davon ausging, ein Kündigungsschreiben müsse spätestens bis zum 03ten des Folgemonats angekommen/gelesen worden sei, bin ich etwas im Zwiespalt.

Alternativ wird mir folgendes Angeboten, was mich aber etwas skeptisch stimmt:" Die Kündigung zum 31.08.2018 kann ich nur akzeptieren, wenn Sie mir bestätigen, dass sich die Parteien einig sind, dass der gesamte zustehende Urlaub für das laufende Jahr, sowie aus den Vorjahren in natura gewährt und genommen wurde."

Ich habe einen Uraubsanspruch von 24 Tagen und habe noch 12 Urlaubstage übrig.

Ehrlich gesagt weiß ich gerade nicht weiter... Vor allem, weil ich meinen zukünftigen Job auch gerne am 01.09.2018 antreten würde.

Über jegliche Rat-, Vorschläge was ich jetzt am besten machen soll, bin ich euch sehr dankbar!

Liebe Grüße // daennsen

-- Editiert von daennsen am 04.08.2018 18:11

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ohne zu wissen, welche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, wird keine Hilfe möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von daennsen):
Da ich davon ausging, ein Kündigungsschreiben müsse spätestens bis zum 03ten des Folgemonats angekommen/gelesen worden sei, bin ich etwas im Zwiespalt.

Diese Annahme ist schlicht falsch.

Wann ein Kündigungsschreiben angekommen sein muss richtet sich nach der Kündigungsfrist.
Da sollte man mal in vertraglichen Vereinbarungen schauen, was dort zu dem Thema steht.



Zitat (von daennsen):
Auf Grund von gesundheitlichen Problemen kann ich meinen bisherigen Job nicht mehr ausführen.

Das sollte man mal näher prüfen, ob das wirklich so ist. Denn wenn es so wäre (und nicht nur so empfunden wäre), dann wäre auch eine verkürzte Kündigungsfrist bis hin zur fristlosen Kündigung möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
daennsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Fall gilt die "gesetzliche Kündigungsfrist", 4 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daennsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ohne zu wissen, welche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, wird keine Hilfe möglich sein.



Es gilt die "gesetzliche Kündigungsfrist", 4 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
daennsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ohne zu wissen, welche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, wird keine Hilfe möglich sein.


Es gilt die "gesetzliche Kündiungsfrist", 4 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Angesichts der Antwort des Arbeitgebers hat dieser ja rechtzeitig die Kündigung erhalten. Ein Problem mit dem Rückschein scheint es hier ja nicht zu geben, der AG hat innerhalb von 2 Tagen geantwortet und somit auch den Eingang der Kündigung bestätigt.

Bezieht sich der Urlaubsanspruch auf das gesamte Jahr 2018?
Sie können ja ohne Probleme den Urlaubsanspruch ab September beim neuen Arbeitgeber realisieren.
Den muss ja nicht zwingend der Alte zahlen.
Und dann könnten Sie dem Alten mitteilen, dass Sie rechtzeitig gekündigt
haben und, wenn er korrekt den Urlaub dieses Jahr abrechnet, den Urlaub ab September mitnehmen zum neuen Arbeitgeber. Könnte hilfreich sein. Müssen Sie natürlich nicht...

-- Editiert von altona01 am 05.08.2018 22:31

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann teile dem AG doch mit, dass die Kündigung am 02.08. bei ihm eingegangen ist. Das sind bis zum 31.08. insgesamt 29 Tage, also ein Tag mehr als 4 Wochen (28 Tage). Somit wurde die Kündigungsfrist eingehalten.

Dein Arbeitgeber scheint zu den Menschen zu gehören, denen nicht klar ist, dass außer dem Februar kein weiterer Monat genau 4 Wochen lang ist. Und auch wenn umgangssprachlich 4 Wochen häufig mit einem Monat gleichgesetzt werden, so ist das rechtlich nicht so.

Zitat:
Da ich davon ausging, ein Kündigungsschreiben müsse spätestens bis zum 03ten des Folgemonats angekommen/gelesen worden sei, bin ich etwas im Zwiespalt.


Diese Auffassung ist dennoch unzutreffend. Es ist eine Frist von genau 4 Wochen, d.h. 28 Tagen einzuhalten. Im August ist das der 3. Tag, im September wäre das aber der 2. Tag und im Februar muss die Kündigung bereits am 31.01. dem AG vorliegen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
daennsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank an Euch!
Aktuell warten wir noch auf eine Rückantwort des aktuellen Arbeitgeber.

Im Grunde genommen ist meine Kündigung rechtzeitig eingegangen & dass wurde mir jetzt mehrmals bestätigt!
Aber man kann es ja mal probieren, den Leuten mit betrügerischen Maschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ich werde berichten, sobald eine Rückantwort kommt.

Liebe Grüße :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
daennsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bezieht sich der Urlaubsanspruch auf das gesamte Jahr 2018?

- Ja & auf das Vorjahr. Diesen habe ich aber bereits im März 2018 beansprucht. Sprich, kein wirklicher Resturlaub aus dem Vorjahr.

0x Hilfreiche Antwort

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