Kündigung während der Elternzeit durch Arbeitnehmer

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Roffelkopf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während der Elternzeit durch Arbeitnehmer

Hallo an alle,

ich habe bereits die Suchfunktion bemüht und bin mir eigentlich auch recht sicher, die Antwort auf meine Frage bereits zu kennen, möchte mir dies im konkret vorliegenden Fall aber nochmal von fachkundigen Usern bestätigen lassen. Ich hoffe auf euer Verständnis und eure Hilfe.

Situation:

Genehmigte Elternzeit bis Oktober 2018

Die vorzeitige Wiederaufnahme der Tätigkeit in Teilzeit wurde abgelehnt (kleiner Betrieb), es wurde jedoch die Erlaubnis erteilt, bis zum Ende der Elternzeit in Teilzeit in einem anderen Unternehmen zu arbeiten.

Nun ergab sich ein unbefristetes Jobangebot.

Frage: darf dies so angenommen werden? Und zu wann muss das alte Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten, richtig? Dann muss man dort beim alten AG auch nicht mehr erscheinen, korrekt?

Macht es Sinn, bereits vorher zu kündigen? Ich las von einer einvernehmlichen Einigung die bei einer Kündigung WÄHREND der Elternzeit erfolgen müsse. Angenommen diese bliebe aus (warum auch immer, macht ja eigentlich keinen Sinn), dann kann ja immer noch zum ENDE der Elternzeit gekündigt werden?

Bitte korrigiert mich wenn ich etwas nicht richtig verstanden habe oder am besten bestätigt mich in meinen Annahmen.

Vielen Dank und Gruß,

Roffelkopf

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du kannst jederzeit, auch in der Elternzeit, dein Arbeitsverhältnis mit den gegebenen Kündigungsfristen kündigen. Mit anderen Worten du musst nicht bis zum Ende der Elternzeit warten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn du in der Elternzeit kündigst, dann gelten die 3 Monte zum Ende dieser laut § 19 BEEG . Natürlich ist es möglich sich mit dem AG im Rahmen eines Aufhebungsvertrages außerhalb der Vorschriften zu einigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen