Kündigung und Resturlaub aus bezahlen

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go492876-80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Resturlaub aus bezahlen

Guten Tag,

ich habe Anfang des Monats, meinem AG eine Kündigung zum 15.07.2018 zu kommen lassen.
Da ich noch 42 Tage Urlaub (24 aus 2018 und 18 aus 2017 - Urlaub aus 2017 konnte ich nicht nehmen, da mir die Urlaubsanträge abgelehnt wurden aus Personalmangel) habe, wollte ich mir diese Aus bezahlen lassen. Wie ich im Internet gelesen habe, ist dies auch möglich, da ich bereits in der zweiten Hälfte des Jahres bin und meine Urlaubstage (42) mehr sind, als meine Kündigungsfrist (4 Wochen).

Nun sagt mein AG jedoch, er können mir nur 24 Tage aus bezahlen, da ich nicht bis Ende des Jahre im Betrieb sein werde. Entweder ich nehme 2 Wochen Urlaub und bekomme den Rest ausbezahlt oder ich nehme die 24 Tage.
Hier wurde mir der Resturlaub aus dem letzten Jahr, einfach gestrichen, ob wohl ich nichts dafür konnte, das mir dieser nicht genehmigt wurde.

Nun die Frage an die Experten, da ich im Internet nichts darüber finden kann.
Vertraglich ist nicht wirklich etwas Festgelegt, wie in solch einer Situation um zu gehen ist.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn es der AG versemmelt hat, dir den Resturlaub aus 2017 zu gewähren, kann er sich jetzt nicht darauf berufen, dass du ihn nicht genommen hättest.
Allerdings musst du deine Beantragung und die Ablehnung auch belegen können - und wenn das (wie in vielen Betrieben) nur mündlich läuft, könnte es schwierig werden.

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#2
 Von 
go492876-80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies zu Belegen, ist kein Problem, da jeder Urlaubsantrag eingereicht werden muss und hier dann Entschieden wird. Alle Anträge, sollten noch vorhanden sein, sofern diese nicht durch den AG Entsorgt wurden.
Auch in diesem Fall, habe ich 4 Kollegen die mir hier den Rücken stärken und dies bezeugen können.

Wie sieht das mit den Urlaubstagen aus? Die vollen 42 Tage, stehen mir Gesetzlich zur Auszahlung zu, oder etwa nicht?. Kann ich hier einen Paragraphen nennen, die das Bestärken wird?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go492876-80):
Dies zu Belegen, ist kein Problem


Kann man jetzt als Fakt ansehen, oder hinterfragen, denn die Aussage, dass Dir der beantragte Urlaub abgelehnt wurde, besagt ja nicht zwingend, dass Du ihn nicht auch noch in der Folgezeit hättest nehmen können.

Wenn Du am 15.07 ausscheidest, hast Du tatsächlich Anspruch auf 24 Urlaubstage?

Berry

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#4
 Von 
go492876-80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von go492876-80):
Dies zu Belegen, ist kein Problem


Kann man jetzt als Fakt ansehen, oder hinterfragen, denn die Aussage, dass Dir der beantragte Urlaub abgelehnt wurde, besagt ja nicht zwingend, dass Du ihn nicht auch noch in der Folgezeit hättest nehmen können.

Wenn Du am 15.07 ausscheidest, hast Du tatsächlich Anspruch auf 24 Urlaubstage?

Berry


Auch in der Folgezeit, konnte ich Ihn nicht nehmen, da wir Personaltechnisch sehr schwach besetzt war, so das meine Niederlassung, keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.
Den ersten Urlaub dieses Jahr, konnte ich im April über 6 Tage nehmen.
Da der Urlaub immer erst kurz vor knapp entschieden wird und bereits im Vorjahr ein Urlaubsplan aufgestellt werden muss und wir uns mit 2 anderen Niederlassungen absprechen müssen, ist die Planung sehr sehr schwer gestaltet. Hier kommt es nun mal vor, das der Geplante Urlaub schlicht nicht genehmigt wird.

Man kann es als Fakt ansehen, das es mir möglich ist, es zu Beweisen, das ein Urlaub in den ersten Monaten nicht genehmigt wurde.

Daher eben die Frage, was mit meinen Restlichen 42 Tage passiert. Ich habe ja immerhin mehr Urlaub zur Verfügung, als Restliche Arbeitstage.
Man kann doch nicht aus den 42 Tagen, plötzlich 24 Tage daraus machen

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#5
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich glaube hier liegt auch ein Rechenfehler vor, wer hat bei 6,5 Monaten Arbeit im Jahr 2018 Anspruch auf 24 Tage Urlaub? Das wären 44 oder 45 Tage Jahresurlaub (44.4 Tage)!
Wer hat so viele Tage Jahresurlaub?

Grüße,
WilPa

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#6
 Von 
go492876-80
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie geschrieben, mir stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu. Dazu kommen noch 12 Tage vom Jahr 2017.

Was ich so gelesen habe, steht mir nach dem zweiten Halbjahr, der volle restliche Urlaub als Auszahlung zu.
Da auf meinen Lohnabrechnungen ebenfalls steht, das ich noch 42 Tage Urlaub habe, gehe ich davon aus, ich 42 Tage Urlaub, die mir ausgezahlt werden müssten.

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich befürchte, Dein Arbeitgeber hat Recht oder könnte Recht haben:

Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte hast Du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, also 20 Tage bei einer 5-Tages-Woche bzw. 24 Tage bei einer 6-Tages-Woche. Du hast KEINEN Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Urlaub.

Desweiteren vermute ich schlicht und ergreifend, dass Dein Resturlaub aus 2017 verfallen ist. Resturlaub muss bis allerspätestens 31.03. des Folgejahres verbraucht sein - das war bei Dir nicht der Fall. Hast Du eine Vereinbarung mit dem AG, der das berücksichtigt?

Grundsätzlich hat der AG Deinen Urlaub zu gewähren, macht er das nicht, darf das nicht zu Deinen Lasten gehen. Es kann aber sein, dass Du hier Fristen versäumt hast - und weil Du nun gekündigt hast, wird der AG nun auch nicht sonderlich kulant sein. Nachtrag: Wenn Du aber wie beschrieben nachweisen kannst, dass der AG Dir den Resturlaub 2017 verwehrt hat, müsstest Du diesen eigentlich im April ausgezahlt bekommen - dann ist die Frist vielleicht doch noch nicht verstrichen!

Die 6-Tage im April scheint Dein AG (kulanterweise?) mit dem Resturlaub noch verrechnet zu haben (sonst hättest Du nach o.g. Rechnung nicht 24, sondern nur 18 Tage Anspruch für 2018.


-- Editiert von little-beagle am 14.06.2018 07:43

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