Kündigung u. Gehaltszahlung

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung u. Gehaltszahlung

Ich habe in meine Arbeitsvertrag
1 Monat Probezeit u. keine Kündigungsfrist. Habe am 03.Mai begonnen und bzgl. Arbeitgeberwechsel zum 01.08 gekündigt. Unter den Mitarbeitern gab es damals die Aussage es gäbe keine Kündigungsfrist. Da ich bis dato noch keine Zahlung juli lohn erhalten habe, diese aber schon fällig wäre, habe ich nun Bedenken das der ehemalige AG diese einbehält wegen falscher Kündigung. Ich habe zu diesem kein gutes Verhältnis mehr. Vieleicht kann mir hier jemand Auskunft geben.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Das geht auf keinen Fall, dass der EX-AG dir zustehenden Lohn einbehält, weil ggf. Kündigungsfristen nicht eingehalten worden sind. Was steht denn in deinem AV, wann die Lohnzahlungen fällig werden?
Wenn nichts darüber zu finden ist, ist die Zahlung zum Monatsletzten fällig. Es mag sich jetzt ein paar Tage hinziehen, wenn der AG ggf. noch abschließend Stundenprotokolle auszuwerten hat oder dgl.
Wann waren denn die Löhne vom Mai und Juni auf deinem Konto?

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#2
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Beide Löhne immer Anfang des Monats. Wie gesagt Kündigungsfrist steht garnix drin. Und als mich jetzt belesen habe habe ich gefunden das sollte im Vertrag nix stehen die gesetzliche Kündigungsfrist zählt. Sollte dies der Fall sein hab ich sie nicht eingehalten. Nun hab ich Bammel das der alte AG den Lohn von Juli als Art Vertragsstrafe bzgl. Nichteinhaltumg der Frist einbehält.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


Wann hast Du denn gekündigt? Wenn Du z.B. am 10.Juli gekündigt hast, wärst Du noch bis einschl. 15.8 bei diesem Arbeitgeber angestellt. Wenn Du z.B. erst am 20. Juli gekündigt hast, wäre der mögliche Kündigungstermin der 31.8.. Sprich: Du müsstest noch diesen Monat dort arbeiten.

Im Moment fehlst Du also einfach ...

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#4
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab am 29.07 zum 01.08 gekündigt. :augenroll: wie gesagt unter der Aussage das es keine Kündigungsfrist gibt. Mist.
Und was wäre nun das Ergebnis. Meine hab seit 01.08 ne neue Stelle. Also würde mir das Geld vom Juli Flöten gehen oder? Obwohl ich gearbeitet habe!? Das musste eben von Hopp auf gleich sein wegen der neuen Stelle.

-- Editiert von Suse21 am 08.08.2018 18:52

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Und zur Sicherheit:

Die Löhne werden immer zu Anfang des Monats für den vergangenen Monat gezahlt und nicht im voraus?

Also der Mai im Juni, der Juni im Julie ...

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#6
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wenn der jetzt auf die 4 Wochen besteht wäre Kündigung doch erst zum Ende August wirksam oder? Also müsste ich bis dahin bei ihm noch arbeiten. Geht aber nicht da ich ja schon was anderes habe. So und da könnte er für August den Lohn Juli einbehalten oder bin ich da jetzt verkehrt?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

29.07 auf 01.08. ist natürlich extrem knapp. Aber der AG hat offenbar der Kündigung nicht widersprochen und in der Tat hindert ihn auch nichts, eine Kündigung zu jedem genehmen Termin auch anzunehmen.
Wie dem auch sei: ein Grund oder eine Handhabe, dir deswegen den Julilohn nicht zu zahlen ist das in keinem Fall.
Wenn also bis zum 15/08. nix kommt, bleibt dir nur der Gang zum Arbeitsgericht.

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#8
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Aber der AG hat offenbar der Kündigung nicht widersprochen

Ist die denn überhaupt angekommen?



Zitat (von blaubär+):
Wie dem auch sei: ein Grund oder eine Handhabe, dir deswegen den Julilohn nicht zu zahlen ist das in keinem Fall.

Aufrechnen mit Schadenersatz (zumindest teilweise)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wie hast Du denn gekündigt? Einen Arbeitsvertrag kannst Du nur schriftlich (auf Papier) kündigen.

Ist die Kündigung beim Arbeitgeber tatsächlich angekommen? (Der 29.7. war ein Sonntag!) Hast Du eine Eingangsbestätigung?

Gab es Kommunikationsversuche seitens des Arbeitgebers (Mail, Anrufe, ...)?

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#11
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat die Kündigung bekommen. Habe ich schriftlich gemacht. Er hat der Kündigung bis jetzt nicht widersprochen war wohl nur bissl angefressen weil es so kurzfristig war. Aber musste leider von Hopp auf gleich wegen der neuen Stelle sein.

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#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Suse21):
Er hat die Kündigung bekommen.


Nachweislich hat er die Kündigung erhalten? Wie?

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#13
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

In schriftlicher vorm persönliche Abgabe im Unternehmen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe durch einen Bekannten erfahren, dass es sein kann das mein ehemaliger AG erst später zahlt da er bzgl. Kündigung sehr angefressen ist.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Suse21):
Habe durch einen Bekannten erfahren, dass es sein kann das mein ehemaliger AG erst später zahlt da er bzgl. Kündigung sehr angefressen ist.



Falls Ihr Ex AG für die Zeit bis zum 31.08. (regulärer Kündigungstermin) jemand zusätzlichen anstellen muss, kann er die Kosten dafür von Ihnen verlangen.
Von daher kann auch sein, dass Ihr Gehalt gegen Schadenersatzansprüche aufgerechnet wird und Sie gar nichts bekommen.

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#16
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das wäre nicht so super.

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#17
 Von 
Suse21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Is eben das Ding das der da jetzt so angefressen ist. Gut es ist nicbt seine Aufgabe mich auf den Fehler mit der Frist hinzuweisen aber mir da jetzt mit lohnzurück oder sogar einbehaltung eins reinzuwürgen finde ich inkompetent. Er hat für meine stelle noch niemanden aber kann ich da im Notfall garnix tun?

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Suse21):
aber mir da jetzt mit lohnzurück oder sogar einbehaltung eins reinzuwürgen finde ich inkompetent.


Ein Vertragsverhältnis quasi fristlos zu beenden, obwohl dafür keinerlei Voraussetzungen erfüllt sind spricht auch nicht grade für Kompetenz.
Im Arbeitsrecht kann sowas schon nicht ganz billig werden, bei anderen Verträgen wird es sogar noch deutlich teurer.
Also mal zwei Gänge runterschalten, denn aktuell haben SIE den Mist gebaut.

Zitat (von Suse21):
Er hat für meine stelle noch niemanden aber kann ich da im Notfall garnix tun?


Lohn beim Ex AG anmahnen, wäre meine erste Alternative.
Notwendig ist das nicht, da klar geregelt ist, wann das Gehalt auf dem Konto des Arbeitnehmer sein muss, er befindet sich also automatisch in Verzug.
Möchte man nicht mehr mahnen -> Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen, dann weiß man zumindest, ob noch Schadenersatzansprüche auf einen zukommen.

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2018 16:09

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