Kündigung bis zum 30.11 - Weihnachtsgeld?

4. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
FredP
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bis zum 30.11 - Weihnachtsgeld?

Hallo,

arbeite seit fast 10 Jahre in der Firma. Diese zahlt immer Weihnachts und Urlaubsgeld.
Am 1.12 werde ich eine neue Arbeit anfangen und werde zum 30.11 kündigen.

Andren Arbeitgebern die in den letzten Jahren zufällig auch zum 30.11 gekündigt haben, hat die Firma kein Weihnachtsgeld mehr bezahlt.

Ist das rechtens?
Steht mir Weihnachtsgeld zu (mind anteilmäßig) (also für die 11 Monate)?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)


Dazu müsste man wissen, was die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema enthalten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FredP
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird im Vertrag kaum erwähnt... Das steht nur sinngemäß, das diese Zahlungen freiwillig sind... allerdings gibt es die Zahlungen schon seit 10 jahren ohne Unterbrechungen, von daher sind diese dann auch nicht mehr freiwillig...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von FredP):
allerdings gibt es die Zahlungen schon seit 10 jahren ohne Unterbrechungen, von daher sind diese dann auch nicht mehr freiwillig

Diese Theorie ist falsch. Damit eine betriebliche Übung entsteht, sind ein paar Faktoren notwendig. bzw. dürfen nicht erfolgt sein.

Es wäre z.B. zu prüfen, ob die Zahlung stets vorbehaltslos erfolgt wäre.



Zitat (von FredP):
Das steht nur sinngemäß, das diese Zahlungen freiwillig sind

Das wäre dann Pech, denn wenn ein Arbeitnehmer vor Jahresende kündigt, so verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.


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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre dann Pech, denn wenn ein Arbeitnehmer vor Jahresende kündigt, so verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.
Wenn das Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung des AG ist, dann hat man sowieso keinen Anspruch darauf.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Frage ist unübersichtlich, weil zu eruieren ist, welcher Art diese Zuwendung ist: Da wird unterschieden nach Treueprämie, Leistungsprämie und Prämie mit Mischcharakter. Wenn ich mich recht erinnere, ist anteilige Zahlung angesagt bei den letzten beiden Typen.
Ansonsten die Frage nach der Freiwilligkeit: Der Vorbehalt muss bei jeder Zahlung wiederholt worden sein.
Folglich kann die Frage tatsächlich nur mit Einsicht in sämtliche Unterlagen beantwortet werden.

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#6
 Von 
FredP
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch allen...

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