Gehaltsoffenlegung Arbeitnehmerüberlassung unterz. - Risiko vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung ?

24. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mischi10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltsoffenlegung Arbeitnehmerüberlassung unterz. - Risiko vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung ?

Hallo,

ich habe einen Mustervertrag zur kommenden Einstellung beim Personalvermittler erhalten, bei dem ich fest angestellt werden soll. Er wird mich im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung dann an einen Betrieb XY "übergeben" für 18 MOnate. Den Arbeitsvertrag möchte ich vom Anwalt prüfen lassen, das dauert nun noch ca. 2 Wochen.

Ich habe heute allerdings schon eine Mail erhalten mit der Bitte, die Gehaltsoffenlegung (zwischen Vermittler und Betrieb XY) zu signieren, damit das Angebot für den Betrieb (Dauer 6 Wochen) angestossen werden kann. Mein Start beim Betrieb soll Mitte Oktober erfolgen. Folgende Fragen dazu habe ich nun:

1) Welches Risiko gehe ich mit der Signatur ein, obwohl mein Arbeitsvertrag noch nicht von mir signiert wurde ?

2) wie kann ich verhindern, dass mir durch die sofortige Unterzeichnung der Offenlegung eine Vertragsbindung bzw. Erfüllung "angehängt wird, wenn wir keinen Konsens bzgl. des Vertrages finden ?

3) Welche Formulierung kann ich in der Gehaltsoffenlegung wählen, wenn ich sie gleich signiere, um die juristische Prüfung des Vertrages abwarten zu können und als Abhängigkeit zu definieren " , wie z.B. " . . . vorbehaltlich einer Prüfung meines Anwaltes des Arbeitsvertrages und der damit verbundenen Signatur des Arbeitsvertrages meinerseits."

Ich kann bspw. jetzt schon Punkte identifzieren, die ich geändert haben möchte.

Vielen Dank & Beste Grüße
M10

-- Editiert von Mischi10 am 24.08.2018 11:27

-- Editiert von Mischi10 am 24.08.2018 11:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ich weiß zwar nicht, wozu eine Gehaltsoffenlegung gut sein soll, doch bin ich ziemlich sicher, dass eine solche schwerlich als Zustimmung zu einem Vertrag oder als Vertrag gedeutet werden kann.

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#2
 Von 
Mischi10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, muss (angeblich) der überlassende Betrieb dem übernehmenden Betrieb das Gehalt offen legen, damit die Gegenseite belegen kann, dass sie auch einen entsprechenden internen Mitarbeiter mit vergleichbarem Gehalt beschäftigt.

Wurde mir vom Vermittler so mitgeteilt.

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#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Da scheint der Einsatzbetrieb eine gute Regelung gegen Lohndumping getroffen zu haben und benötigt dieses Dokument vermutlich für die Beteiligung seines Betriebsrates.
Ich würde es unterschreiben und mit dem Zusatz vermerken, dass es sich um eine rein formelle Angelegenheit handelt und keine Zusage zum Arbeitsvertrag darstellt. Das ganze dann per Mail versendet, ist dann nachweislich bei deinem potentiellen AG angekommen.
Könnte aber auch zur Berechnung von Equal PayPal von Bedeutung sein. Hast du in der Vergangenheit schon einmal für den gleichen Betrieb gearbeitet?

-- Editiert von Jawoll1701 am 25.08.2018 08:27

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