Es wurde vergessen: unbezahlte Krankheitstage nachträglich vom Lohn abziehen?

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
milomerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Es wurde vergessen: unbezahlte Krankheitstage nachträglich vom Lohn abziehen?

Hallo,

ich befinde mich derzeit in einem Praktikum. Laut Vertrag werden Krankheitstage nicht bezahlt. Nun hatte ich das selber nicht auf dem Schirm und die Personalabteilung hat es nun erst im Vertrag wahrgenommen. Ich war nicht oft krank, allerdings will mir die Geschäftsleitung die Krankheitstage vom nächsten Lohn abziehen. Also im Juni 2018 Krankheitstage vom August 2017 unter anderem. Ist das rechtens? Ich habe den Vertrag zwar unterschrieben, allerdings ist es doch nicht meine Schuld, wenn das Unternehmen nicht daran denkt. Innerhalb von einigen Monaten summiert sich das schon und mir fehlt damit eine Menge Geld im nächsten Monat. Ich freue mich auf Rückmeldung! Vielleicht wäre es noch wichtig zu sagen, dass es sich um ein freiwilliges Vollzeit Praktikum handelt und Mindestlohn gezahlt wird. Es würde also nicht zum Mindestlohn kommen im darauffolgendem Monat.



-- Editiert von milomerlin am 16.05.2018 16:57

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Schuldfragen helfen im Arbeitsrecht in aller Regel nicht weiter. Lies also deinen Praktikantenvertrag, vielleicht steht da auch eine Ausschlussklausel, die dich vor länger zurück liegenden Forderungen bewahrt.
Und bei 'Praktikum' stelle ich meine Lauscher hoch: Ob es sich wirklich um ein Praktikum handelt; dafür muss ein Zusammenhang mit einer Ausbildung bestehen, will sagen es muss im Zuge einer Ausbildung vorgesehen sein, dass jemand in einem einschlägigen Betrieb mitläuft und Einblick bekommt - sonst ist es ein Arbeitsvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
milomerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Solch eine Klausel findet sich in meinem Vertrag nicht. Auf Einzelheiten wird bei dem einseitigem Dokument verzichet. Soweit ich weiß, gibt es aber eine Art anrecht auf meinen gewohnten Lebensunterhalt, also im dem Sinne, dass mir nicht plötzlich viel weniger Geld ausgezahlt werden kann. Mir wurde eine Ausbildung angeboten, diese habe ich aber ausgeschlagen. Wo wäre der Unterschied zu einem Arbeitsvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Soweit ich weiß, gibt es aber eine Art Anrecht auf meinen gewohnten Lebensunterhalt ...
Das sollte mich wundern. Ich halte das für ein Märchen; sowas gibt es vielleicht im Scheidungsrecht, aber sicher nicht im Arbeitsrecht.

Aber offenkundig machst du kein Praktikum im anerkannten Sinn.
Also hast du einen AV; das bedeutet dann
- Urlaubsanspruch und Krankengeld (Entgeltfortzahlung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden)
- Mindestlohn oder das Übliche
- Geltung des ArbZG
- Geltung der üblichen Kündigungsfristen ggf. Geltung des KSchG, wenn der Betrieb nicht zu klein ist
- ggf. käme auch ein TV zur Anwendung, wenn die Fa. tarifgebunden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Nur um meine Neugier zu befriedigen: Warum macht man sowas? Praktikum (über Monate oder gar Jahre?) zum Mindestlohn, aber eine Ausbildung ausschlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

@little-beagle
Es handelt sich mit Sicherheit nicht um ein Praktikum; deswegen sollte der Begriff auch tunlichst nicht verwendet werden. @milomerlin befindet sich mit seinem nur so genannten P-Vertrag in einer Underdog-Position mit vmtl. herzlich wenig Rechten.
Dass einer als Ungelernter arbeiten will und keine Ausbildung anstrebt, ist zunächst Mal seine Angelegenheit. Man kann ihm nur die Perspektiven aufzeigen - letztlich muss man die Entscheidung aber akzeptieren, auch wenn man sie nicht für toll hält.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bleiben Sie entspannt! Der Arbeitgeber schuldet Ihnen den Mindestlohn, er darf nicht weniger zahlen. Urlaubsentgelt haben Sie erhalten?

Wenn da also was fehlt beim Gehalt, dann können Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Lohnklage kostenlos für Sie. Dann geht das oft ganz schnell, dass der Arbeitgeber zahlt. Hier vermute ich schwer, dass es nicht mal zu einem Gerichtsverfahren kommt, denn der Richter wird diesem Arbeitgeber wohl seine "Praktikantenverträge" um die Ohren hauen. Und das will der AG ja wohl nicht.... :cool:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
milomerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Nur um meine Neugier zu befriedigen: Warum macht man sowas? Praktikum (über Monate oder gar Jahre?) zum Mindestlohn, aber eine Ausbildung ausschlagen?


Um die Neugier zu befriedigen: Ich mache das Praktikum lediglich um herauszufinden ob mir der Arbeitsbereich gefällt um dementsprechend im Anschluss einen fachbezogenen Master zu absolvieren. Aus Gründen wie den oben genannten habe ich nicht vor, dauerhaft in solch einem Unternehmen zu arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
milomerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Bleiben Sie entspannt! Der Arbeitgeber schuldet Ihnen den Mindestlohn, er darf nicht weniger zahlen. Urlaubsentgelt haben Sie erhalten?

Wenn da also was fehlt beim Gehalt, dann können Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Lohnklage kostenlos für Sie. Dann geht das oft ganz schnell, dass der Arbeitgeber zahlt. Hier vermute ich schwer, dass es nicht mal zu einem Gerichtsverfahren kommt, denn der Richter wird diesem Arbeitgeber wohl seine "Praktikantenverträge" um die Ohren hauen. Und das will der AG ja wohl nicht.... :cool:


Vielen Dank für die Antwort! Urlaubsgeld wird mir ausgezahlt. Heißt, es ist unabhängig davon, was im Vertrag steht - der Arbeitgeber muss monatlich den Mindestlohn zahlen? Lassen sich solche Regelungen irgendwo offiziell wiederfinden? Danke!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.354 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.