Elternzeit und Kündigung (?) durch Arbeitgeber

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Elternzeit und Kündigung (?) durch Arbeitgeber

Hallo Leute,

in meiner Firma (ca. 250 Mitarbeiter) gibt es derzeit einen "kuriosen" Fall:

Ein Mitarbeiter hat Elternzeit für 18 Monate beim Chef beantragt und zwar exakt sieben Wochen vor dem Beginn derselben. Der Mitarbeiter ist Führungskraft. Der Vorgesetzte war darüber im ersten Gespräch nicht erfreut, zeigte aber Verständnis. Danach wurde es aber merkwürdig: Im zweiten Gespräch wenige Tage danach saßen auf einmal sowohl der Stellvertreter als auch die Personalverantwortliche am Tisch. Davon wusste der MA nichts. das Gespräch bekam nun eine Wendung in der Art, dass man das lange Fehlen dieses MA nicht kompensieren könne und es daher aus betrieblichen Gründen nicht möglich sei, diese Stelle für die Dauer von 18 Monaten befristet zu besetzen.

Der Chef äußerte direkt, dass man dann ggf. jetzt kündigen müsse (der MA war noch für ca. drei Wochen in der Probezeit). Außerdem wäre der Antrag auf Elternzeit auch noch nicht von ihm genehmigt worden. Man erwarte daher, dass sich der MA die Sache mit der Elternzeit noch einmal überlege. Zwei, ggf. auch drei Monate seien ja wohl ausreichend. Am Ende wünschte man Rückmeldung bis Ende der Woche.

Am Ende der Woche wurde der MA wieder in das Büro des Chefs eingeladen, wieder saßen noch sein Stellvertreter und die Personalverantwortliche dort. Durch das letzte Gespräch doch leicht "eingeschüchtert" bzw. vorsichtig geworden, sagte der MA nur, dass man die Problematik verstehen könne, er aber weiterhin an der Elternzeit festhalten wolle. Der MA äußerte auch, dass ihn die angedachte Kündigung im letzten Gespräch verunsicher hätte. Daraufhin relativierte der Chef seine Aussage, das sei ja alles gar nicht so gemeint gewesen usw. usf. Er wollte dann definitiv Rückmeldung bis Montagmorgen, sonst müsse man andere Schritte einleiten.

Am Montagmorgen bekräftigte der MA. dass er an seiner Elternzeit festhalten wolle.

Direkt am nächsten Tag musste der MA dann ins Büro des Chefs. Wieder mit Stellvertreter und mit der Personalverantwortlichen. Ihm wurde ein Schriftstück überreicht, in dem er von der Arbeit widerruflich freigestellt wurde. Das Diensthandy (welches auch wirklich nur zu Dienstzwecken genutzt werden durfte) und der Firmenwagen sollten umgehend zurückgegeben werden; für die Rückfahrt nach Hause bekam man einen Taxigutschein. Auch der E-Mail-Account wurde sofort gesperrt.

Eine Kündigung (ob die nun wirksam wäre oder nicht sei einmal dahingestellt) wurde NICHT ausgesprochen.

Ferner wurden am selben Tag die anderen Führungskräfte über die Freistellung informiert: Da der MA nicht kompromissbereit wäre, gäbe es keine andere Möglichkeit als die Freistellung. Man hätte diesem genug Brücken gebaut, doch er wollte sie nicht annehmen. Daher sei man zu diesem Schritt gezwungen worden. Als Nachfolger (!) wurde ein Kollege aus einer anderen Abteilung ernannt.

Wie ist die Situation zu bewerten?
Wie sollte sich der MA nun am besten verhalten?

-- Editiert von magistros am 04.07.2018 15:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Wie ist die Situation zu bewerten?
Wie sollte sich der MA nun am besten verhalten?

Der AG verhält sich m.E. ausgesprochen unfreundlich und auch nicht professionell. Von der Idee einer Kündigung bis hin zur Freistellung, die Gespräche .. alles zeigt wohl an, dass der AG hier jede Menge Porzellan zerdeppert hat. Überforderung, 'beleidigte Leberwürste' ...

Der MA kann m.E. eigentlich nichts mehr tun, als seine Elternzeit zu nehmen.
Er sollte die Zeit nutzen, sich nach einem neuen AG umzusehen - dass er dort jemals wieder einen Fuß auf den Boden bekommt, glaube ich nicht.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte sich der MA nun am besten verhalten?

Die Zeit bis zum Beginn der Elternzeit genießen. Nichtstun bei vollem Gehalt - da gibt es schlimmeres.
Dabei natürlich nicht vergessen, jeden Tag in den Briefkasten zu schauen - vielleicht überlegt es sich der Arbeitgeber ja doch anders. Da die Freistellung widerruflich ist, muss man zumindest einkalkulieren, wieder zur Arbeit bestellt zu werden.
Ansonsten sollte man erst bis zum Ende der Elternzeit warten. Nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber ja wieder einen Arbeitsplatz anbieten, der dem Arbeitsvertrag entspricht. Mal sehen was dann passiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Dass der MA dort jemals wieder einen Fuß auf den Boden bekommt, sieht der MA (leider) ebenso. Allerdings ist durch das Vorgehen der Geschäftsführung theoretisch die Elternzeit ausgehebelt. Der MA nimmt nämlich an, dass man ihn durch Sperrung des E-Mail-Kontos, Entzug des Firmenwagens und des Diensthandys dazu bringen möchte , von alleine zu gehen - was wohl auch der Fall sein wird. Der MA findet dies nun gar nicht "prickelnd" (was wohl auch nachvollziehbar ist).

Für den MA ist es nun aber entscheidend, sich "richtig" zu verhalten. Sollte der MA Widerspruch gegen die Freistellung einlegen? Sollte er sich gegen die Wegnahme von Diensthandy , Firmenwagen etc. wehren bzw. kann diese Wegnahme überhaupt als "schikanöses Verhalten" gewertet werden (was ich allerdings nicht denke bzw. was so gut wie nicht nachweisbar sein würde).

Wie verhält sich der MA jetzt geschickt, um am Ende nicht als "Depp" dazustehen?

-- Editiert von magistros am 05.07.2018 10:26

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Allerdings ist durch das Vorgehen der Geschäftsführung theoretisch die Elternzeit ausgehebelt.

Warum denn das?

Zitat:
Der MA nimmt nämlich an, dass man ihn durch Sperrung des E-Mail-Kontos, Entzug des Firmenwagens und des Diensthandys dazu bringen möchte , von alleine zu gehen - was wohl auch der Fall sein wird.

Der MA wäre aber schön blöd, wenn er vor(!) der Elternzeit selbst geht.
Viel geschickter ist es, vor der Elternzeit gar nichts mehr zu machen (ist ja nicht mehr lang hin) und die Freistellung zu genießen. (Selbst wenn man unbedingt etwas unternehmen möchte - vor Beginn der Elternzeit wäre ein Arbeitsgerichtsverfahren ohnehin nicht abgeschlossen. Kann man sich also sparen.)
Während der Elternzeit schaut man sich nach etwas neuem um - und kündigt dann (wenn man fündig wurde) zum Ende der Elternzeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Während der Elternzeit schaut man sich nach etwas neuem um - und kündigt dann (wenn man fündig wurde) zum Ende der Elternzeit.


Ich denke auch, dass dies für den MA der beste Weg wäre.

Kann der MA theoretisch auch früher als zum Ende der Elternzeit kündigen, innerhalb seiner regulären Kündigungsfrist (4 Wochen zum Ende des Monats)? Falls er beispielsweise ein sehr gutes Jobangebot zum 01.05.19 bekäme, die Elternzeit aber bis Ende August wäre?

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von magistros):
(der MA war noch für ca. drei Wochen in der Probezeit).


Habt ihr das bewusst ausgeblendet?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Da ist doch nichts auzublenden. Es wurde Elternzeit beantragt, dadurch besteht Kündigungsschutz - auch in der Probezeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für alle Antworten.

Einmal weitergedacht: Der MA erhält postalisch nun seine Kündigung, die exakt zum Ende der Probezeit datiert ist. Hilfsweise wird in der Kündigung zum Ende der Elternzeit gekündigt, ohne allerdings ein konkretes Datum zu nennen.

Es wird als Grund angegeben, dass das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sei. Details dazu fehlen.

Weiterhin wird die widerrufliche Freistellung wiederholt, dieses Mal allerdings mit dem Zusatz, dass dadurch alle noch ausstehenden Urlaubstage abgegolten wären (dies erscheint dem MA allerdings nicht möglich).

Wie am besten vorgehen? Ich denke, um eine Kündigungsschutzklage kommt der MA nicht herum.
Wie vorgehen hinsichtlich der Urlaubstage (es wären tatsächlich noch alle)?

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