Elternzeit 1 Monat und Provisionsregelung

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Elternzeit 1 Monat und Provisionsregelung

ich befinde mich derzeit in Elternzeit für 1 Monat. Ich bekomme immer ein Festgehalt plus Provision da ich im Außendienst beschäftigt bin. Ich bekomme meine Provision immer im Folgemonat. Sprich die Provision für Juni würde ich im Juli bekommen. Da ich vom 01.06-31.06 in Elternzeit bin aber trotzdem Produkte verkauft habe müsste ich doch auch die Provision dafür bekommen oder ? für Juli habe ich Elterngeld bekommen. Muss meine verdiente Provision aus dem Juni im August nachgezahlt werden ? in meinem Arbeitsvertrag konnte ich dazu nichts finden. In der letzten Juni Woche war ich krank und habe mir einen Kreuzbandriss zugezogen, ich habe dann eine gelben Schein bekommen. Wie verhält sich das mit der einen Woche ? da ich ja an Elterzeit war, aber 1 Woche krank müsste mir doch diese Woche noch zustehen oder ? desweiteren ist es so das ich eine Folgeprovision bekomme für Folgeaufträge dies ist im Vertrag geregelt. Im Mai hatte ich ca. 10000 Euro Folgeprovision die ich im Juni hätte bekommen müssen, habe ich aber nicht. Ich habe daraufhin die Geschäfstführer angeschrieben und von diesen am gleichen Tag eine Antwort bekommen: sie haben ja keine Arbeit mit diesen Kunden die bestellen ja immer wieder ohne dafür was zu tun. Die Provision wurde vorher immer gezahlt und jetzt auf einmal nicht mehr ? ist das rechtens ? zumal es vertraglich geregelt ist ?

-- Editiert von Largo303 am 19.07.2018 11:23

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3 Antworten
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Largo303 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Largo303
#2

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Ihnen steht grundsätzlich ein Anspruch auf die Provisionszahlung zu, wenn dies arbeitsvertraglich entsprechend geregelt ist.

Ihr Anspruch auf Elterngeld wird durch die vor der Elternzeit erarbeitete Provision nicht geschmälert.

Ihre während der Elternzeit erarbeitete Provision wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet.

Durch die erfolgte Krankschreibung wird die Elternzeit nicht verlängert, Ihnen steht somit keine weitere Woche Elternzeit aus diesem Grund zu.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

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#3
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

die Elterngeldstelle hat für Juni die Abrechnung diese beinhaltet die Provision vom Mai. Die Abrechnung vom Juli hat die Elterngeldstelle nicht angefordert. Die Provision vom Juni 50000 Euro müsste ich doch dann im August vom Arbeitgeber gezahlt werden ? im Juli habe ich ja Eltergekd bekommen, hier wurde auch der Dienstwagen mit abgerechnet.

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