Hallo zusammen.
Hab da ein etwas komplizierte Version eines Themas, dass es eigentlich schon öfter gab, und kann mir das anhand von Gesetzen oder Recherche im Internet oder hier nicht auflösen. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben? Folgende Situation:
Ein AN kündigt selbst ein Arbeitsverhältnis fristgerecht im August zum 30. September, um direkt im Anschluss eine neue Stelle bei einem anderen AG anzutreten. Der AG erklärt daraufhin dem AN einseitig, er seit ab sofort unwiderruflich freigestellt, jedoch unter Verrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche und Ansprüchen aus geleisteter Mehrarbeit.
Der AN hat bis zu diesem Zeitpunkt bereits 20 Tage Urlaub genommen, es stehen ihm vom gesetzlichen Urlaub noch 4 weitere Tage zu. Diese hat er jedoch für einen bereits gebuchten Urlaub im Dezember bereits verplant und der AG hatte diesen Urlaub zu Jahresbeginn auch schon genehmigt.
Der AN widerspricht nun der Verrechnung der Urlaubstage mit der ungewollten Freistellung, weil er die Urlaubstage später noch benötigt und beim neuen Arbeitgeber nehmen möchte. Der AG besteht jedoch auf einer Verrechnung, da aufgrund der Kündigung in der zweiten Jahreshälfte ein Anspruch des AN auf den gesamten Jahresurlaub gegen den AG bestünde und er diesen abgelten müsse, da dem AN sonst nach Ablauf der Kündigungsfrist der Weg offen stünde, eine finanzielle Abgeltung des Resturlaubs gegen den AG geltend zu machen. Die vom neuen Arbeitgeber geforderte Aufstellung bereits genommenen Urlaubs füllt der AG auch entsprechend aus und bezeichnet allen Urlaub als bereits genommen.
Welche Möglichkeiten hat der AN nun? Kann er Verrechnung des Urlaubs widersprechen? Kann oder muss er dazu der einseitig erklärten Freistellung insgesamt widersprechen? Gibt es eine Möglichkeit zur rechtssicheren Klärung für beide Seiten, wie z.B. die Erklärung des AN, den verbleibenden Urlaub beim neuen und nicht beim alten AG geltend zu machen, um den alten AG von Ansprüchen zu sichern?
Danke und liebe Grüße
Boris
-- Editiert von bobele2 am 11.09.2018 08:25
-- Editiert von bobele2 am 11.09.2018 08:26
Eigenkündigung - Freistellung - Verrechnung von Urlaub
11. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2018 | 08:25
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
Eigenkündigung - Freistellung - Verrechnung von Urlaub
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#1
Antwort vom 11. September 2018 | 08:29
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
wenn der neue AG Dir innerhalb der ersten drei Monate Urlaub gewährt, wirst Du das ja vermutlich bei der Verhandlung bereits mitverhandelt haben. Da würde ich nun mit offenen Karten spielen - eine Lösung wäre ja, dass der neue AG Dir unbezahlten Urlaub gibt.
#2
Antwort vom 11. September 2018 | 08:41
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6502x hilfreich)
Die unwiderrufliche Freistellung erlaubt dem AG, Urlaub und Plusstunden in der Freistellung abzurechnen, soweit Urlaubsanspruch oder Plusstunden nicht die Zeit der Freistellung übersteigen.
Widersprechen kannst du, aber ob mit Erfolg, ist dann doch eher zweifelhaft, da die Freistellung eine einseitige Erklärung des AG ist, also nicht deiner Zustimmung bedarf.
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