Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit, bzw. Elterngeld-Bezug

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
BurninIce
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit, bzw. Elterngeld-Bezug

Hallo zusammen,

ich hätte zwei Fragen zu folgendem theoretischen Thema:
Mitte Juli kommt das erste gemeinsame Kind meiner Frau und mir auf die Welt, wir wollen im Zuge dessen auch Elterngeld (bzw. Elterngeld Plus) innerhalb der ersten 12 - 16 Monate nehmen. Wir sind aktuell beide berufstätig und haben uns die Höhe des Elterngeldes auch bereits ausgerechnet.

Zu den eigentlichen Fragen:
1. Nehmen wir an, mein Arbeitgeber verliert einen großen Kunden, was nach sich zieht, dass eventuell Stellen gestrichen werden. Wie "sicher" ist in dem Fall mein Arbeitsplatz, da ich ja unterhaltspflichtig bin, bzw. für meine Familie aufkommen muss?

2. Angenommen, er kündigt mir und die Kündigung ist auch rechtmäßig (bzw. spricht die Sozialauswahl "gegen mich") - Welche Möglichkeiten hinsichtlich des Einkommens, bzw. des Elterngeldes habe ich? Erhalte ich ganz normal ALG 1 (in normalem Umfang, bzw. normaler Höhe) und zusätzlich das Elterngeld (bzw. zusätzlich den Mindestbetrag von 300 Euro)? Erhalte ich ALG1 und zusätzlich das Elterngeld (Plus), oder ganz normal separat (entweder Elterngeld Plus oder das ALG1), so als ob ich normal angestellt wäre?

Besten Dank im Voraus!

Viele Grüße

-- Editiert von BurninIce am 04.04.2018 14:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BurninIce
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt, den Fall habe ich noch nicht bedacht.
Aber was passiert, wenn ich vorübergehend nicht in Elternzeit bin, da ich die Monate nicht am Stück nehme? Also bspw.:

Zeitraum 1: 1. Monat - 2 Monat.: Ich bin in Elternzeit (also unkündbar)
Zeitraum 2: 3. Monat - 10. Monat: Ich bin nicht in Elternzeit (also ja kündbar)
Zeitraum 3: 11. - 13. Monat: Ich bin in Elternzeit

Das würde ja theoretisch bedeuten, dass ich, wenn ich im Zeitraum 2 gekündigt werde, ALG1 bekomme.
Aber was passiert dann im Zeitraum 3, sollte ich bis dahin noch keine neue Arbeit gefunden haben?

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