Berechnung Auszahlung Resturlaub mit Krankheitstagen in den 13 Wochen vor Beschäftigungsende

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tochtermuenchens76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Auszahlung Resturlaub mit Krankheitstagen in den 13 Wochen vor Beschäftigungsende

Mein Beschäftigungsverhältnis endet am 30.9.2018. Ich habe noch 22 Urlaubstage. Seit gestern bin ich krank geschrieben bis 07.09.2018. Also habe ich am Ende immernoch 7 Tage übrig, die ich mir dann ausbezahlen lassen möchte.
Nun meine Frage:
Als Berechnungsgrundlage gelten ja die letzten 13 Wochen/ Quartalsgehalt vor dem Ende der Beschäftigung. Dreimal mein monatliches Bruttogehalt Mal die Anzahl der Urlaubstage (7) geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage in den 13 Wochen.
Zählen da Feiertage (15.8.) als Arbeitstage? Verringern sich dadurch die 65 Arbeitstage um den Feiertag auf 64?
Werden Krankheitstage von den Arbeitstagen abgezogen?
Vielen Dank für eine Antwort!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Feiertage unter der Woche, an denen du arbeitpflichtig ich wärest, sind bezahlte Feiertage und Krankheitstage mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenso. Entweder zeigt deine Anfrage von einer unendlich geringen Kenntnis, oder du erlaubst dir einen Spaß mit dieser Anfrage.

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