Nehmen wir an, ein AN einigt sich in einer Güteverhandlung mit dem AG darüber, dass er sein Arbeitszeugnis selbst formuliert.
"(...) Die Beklagte erteilt dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis. Dabei sind sich die Parteien darüber einig, dass dem Kläger insofern ein Entwurfsrecht zusteht, von dem die Beklagte nur aus wichtigem Grund abweichen wird. (...)"
Der eingereichte Zeugnisentwurf ist orthographisch und grammatikalisch fehlerhaft und selbst wenn diese Fehler korrigiert würden, sind die Formulierungen widersprüchlich und ergeben in der Gesamtheit keinen Sinn.
Der AG übernimmt den übermittelten Text vereinbarungsgemäß und ohne Korrektur.
Hat der AN in diesem Fall die Möglichkeit später auf den AG zuzugehen und ein neues Zeugnis zu verlangen oder muss er dies dann so hinnehmen?
Arbeitszeugnis durch AN fehlerhaft selbst geschrieben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du, das ist grenzwertig. Da fällt es selbst mir als erfahrene Personalerin schwer, eine belastbare Antwort zu geben. Einerseits muss das Zeugnis wahrheitsgemäß sein, zwar wohlwollend formuliert, auch in einer angemessenen Form. Da hat man sich schon über Faltknicke vor Gericht gestritten.
So, jetzt haben wir hier das Problem, dass man doch einen sehr weich formulierten gerichtlichen Vergleich hat. Die Frage ist dann, inwieweit die Fürsorgepflicht des ehemaligen Arbeitgebers geht. Da die Angelegenheit so weich ist, andererseits ja ein Zeugnis unter dem Briefkopf des Arbeitgebers erfolgt, er also auch einen Ruf zu verlieren hat, würde ich Folgendes empfehlen:
Den Ex-AN schriftlich (Einschreiben) fragen, ob das Zeugnis mit allen Macken übernommen werden soll. Wenn ja, dann würde ich als AG einen Vorspann schreiben, aus dem für Insider klar hervorgeht, wie das Zeugnis zustande gekommen ist.
wirdwerden
Der Arbeitnehmer wird, denke ich, kaum Fehler und Inkonsistenzen beanstanden oder gar einklagen können, die er sich mit dem Entwurf selbst eingebrockt. hat. Der AG hätte freundlich sein können und ihn auf Vorbehalte hinweisen können - aber bei der Vorgeschichte ....
Bitten freilich kann der AN seinen Ex-AG schon.
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