Arbeitsvertrag und Vertragbruch

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Herr Müller Maier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag und Vertragbruch

Hallo,

1. In meinem Vertrag habe ich 1300brutto und 42,5 Tage auf 6 Tage festgehalten.
Punkt 4 in meinem Vertrag ist: Die Einstellung erfolgt außertariflich.

Ist dies rechtens, da ich ja weit unter dem Mindestlohn bin?

2. Ich habe mich beim Chef krank gemeldet und habe keine Krankmeldung eingereicht, desweiteren wurde ich in der Zeit wo ich mich krank gemeldet habe in der Stadt von meinem Chef gesehen und es wsr eindeutig das ich nicht krank bin.

Punkt11 im Vertrag:
Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensansprüche geltend zu machen bleibt unberührt.

Ist die Vertragsstrafe rechtens in meinem Fall?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Für den Mindestlohn gibt es ganz Engel Ausnahmeregelungen. Dir dürfte also der Mindestlohn zu stehen und der kann auch nicht durch einen außertariflichen Vertrag unterlaufen werden.
Zum zweiten Punkt. Du hast also unentschuldigt gefehlt. Das trifft aber weder das Merkmal Nichtantritt der Arbeitsstelle noch vertragswidriges Beenden der Arbeit. Insofern sehe ich da keinen Anhaltspunkt für die Vertragsstrafe.

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