Guten Tag.
Angenommen, dass Herr X Mustermann, ausländicher arbeitsnehmer, einen Arbeitsvertrag mit der firma YZ abgeschlßen hat.
Laut Vertrag, endet sein Studium am 31.12.2017 und danach, sollte er am 01.01.2018 seine tätigkeit beginnen.
Allerdings, war alle seine bescheinigungen noch nicht vorhanden, und am 01.03.2018 hat er endgültig sein MasterAbschluß bekommen.
Die Ausländerbehörde ist darüber informiert. In der zeit zwischen 01.01 und 01.03 hatte er eine "Fixionsbescheinigung". Jetzt hat er eine Blaue Karte.
Jetzt ab 01.04.2018, kann er seine Tätigkeit aufnehmen.
Kann man den Arbeitsvertragsdatum nachträglich ändern? Wie wird das denn auf der Blaue Karte wirken?
Danke
Arbeitsvertrag nachtraglich beginnsdatum ändern
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Warum sollte der zukünftige Arbeitgeber den Vertrag abändern sollen?
wirdwerden
damit er keine lohnsteuer für diesen 3 monaten zahlen muss. (01.01 - 31.03)
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Während dieser zeit sind kein geld gefloßen, und herr X mustermann hat auch nicht gearbeitet.
daher für ihn lohnsteuer zu zahlen wäre sinnlose. daher, die frage
Lohnsteuer zahlt nicht der Arbeitgeber, der führt sie nur ab. Zahlen tut sie der Arbeitnehmer. Und wenns kein Gehalt gibt, dann wird auch nix abgeführt.
wirdwerden
das heisst, nur damit ich das wirklich verstehe, dass der arbeitgeber, trotz vertrag nichts abzuführen hat, da kein geld gefloßen ist - der steuerberater muss also auch nichts für diesen drei monaten abbuchen - und es muss auch kein zuschlag (So wie Krankenkasse etc), bezahlt werden?
-- Editiert von ya348999-15 am 28.03.2018 16:18
-- Editiert von ya348999-15 am 28.03.2018 16:21
Das kommt drauf an, ob der zukünftige Arbeitnehmer bereits hinsichtlich der Sozialabgaben angemeldet worden war oder aber nicht, ob er wieder abgemeldet worden ist oder nicht, woher sollen wir das wissen?
wirdwerden
Zitatwoher sollen wir das wissen? :
wirdwerden
Der steuerberater kann das finanzamt darüber informieren.
zur Ergänzung, er war während seinem Studium als HiWi beschäftigt.
das heisst, das er sozialversichert ist.
unter diesen Geschichtspunktes, auf was ist die Firma Y verpflichtet für diesen 3 monaten?
Er hat eine Beschäftigung als HIWI die wohl nie gekündigt wurde und er war weiter beschäftigt. Dann zahlt er ganz normal Steuern und Abgaben wie bisher auch
Das man den neuen Master-Job verschoben hat spiel keine Rolle.
Fragt sich nur was er in den beiden Monaten war: Student. Oder Nichtstudent ---- was immer das für Bescheinigungen gewesen sein sollen
Alles andere macht die Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers
Das er für die Zeit keine Aufenhaltsgenemigung hatte ist Sache des Ausländeramt. Das braucht man keine Daten ändern, dadurch wird das kaum besser.
Zitatwohl nie gekündigt wurde :
doch, hat er. in 2017 hat doch dieser Vertrag ausgelaufen.
ZitatFragt sich nur was er in den beiden Monaten war: Student. Oder Nichtstudent ---- was immer das für Bescheinigungen gewesen sein sollen :
Student
ZitatAlles andere macht die Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers :
Das ist die frage :
auf was ist die Firma Y verpflichtet für diesen 3 monaten? Bzw, was muss die Firma Y während diesen beiden monaten zahlen.
Zitatkeine Aufenhaltsgenemigung :
Fiktionsbescheinigung hat er gehabt.
zur erklärung, die Frage ist von der sicht der Firma gestellt worden.
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