Arbeitsvertrag nachtraglich beginnsdatum ändern

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag nachtraglich beginnsdatum ändern

Guten Tag.

Angenommen, dass Herr X Mustermann, ausländicher arbeitsnehmer, einen Arbeitsvertrag mit der firma YZ abgeschlßen hat.

Laut Vertrag, endet sein Studium am 31.12.2017 und danach, sollte er am 01.01.2018 seine tätigkeit beginnen.

Allerdings, war alle seine bescheinigungen noch nicht vorhanden, und am 01.03.2018 hat er endgültig sein MasterAbschluß bekommen.

Die Ausländerbehörde ist darüber informiert. In der zeit zwischen 01.01 und 01.03 hatte er eine "Fixionsbescheinigung". Jetzt hat er eine Blaue Karte.

Jetzt ab 01.04.2018, kann er seine Tätigkeit aufnehmen.

Kann man den Arbeitsvertragsdatum nachträglich ändern? Wie wird das denn auf der Blaue Karte wirken?

Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Warum sollte der zukünftige Arbeitgeber den Vertrag abändern sollen?

wirdwerden

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#2
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

damit er keine lohnsteuer für diesen 3 monaten zahlen muss. (01.01 - 31.03)

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#3
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Während dieser zeit sind kein geld gefloßen, und herr X mustermann hat auch nicht gearbeitet.
daher für ihn lohnsteuer zu zahlen wäre sinnlose. daher, die frage

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Lohnsteuer zahlt nicht der Arbeitgeber, der führt sie nur ab. Zahlen tut sie der Arbeitnehmer. Und wenns kein Gehalt gibt, dann wird auch nix abgeführt.

wirdwerden

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#5
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

das heisst, nur damit ich das wirklich verstehe, dass der arbeitgeber, trotz vertrag nichts abzuführen hat, da kein geld gefloßen ist - der steuerberater muss also auch nichts für diesen drei monaten abbuchen - und es muss auch kein zuschlag (So wie Krankenkasse etc), bezahlt werden?

-- Editiert von ya348999-15 am 28.03.2018 16:18

-- Editiert von ya348999-15 am 28.03.2018 16:21

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das kommt drauf an, ob der zukünftige Arbeitnehmer bereits hinsichtlich der Sozialabgaben angemeldet worden war oder aber nicht, ob er wieder abgemeldet worden ist oder nicht, woher sollen wir das wissen?

wirdwerden

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#7
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
woher sollen wir das wissen?

wirdwerden


Der steuerberater kann das finanzamt darüber informieren.

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#8
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

zur Ergänzung, er war während seinem Studium als HiWi beschäftigt.
das heisst, das er sozialversichert ist.

unter diesen Geschichtspunktes, auf was ist die Firma Y verpflichtet für diesen 3 monaten?

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#9
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Er hat eine Beschäftigung als HIWI die wohl nie gekündigt wurde und er war weiter beschäftigt. Dann zahlt er ganz normal Steuern und Abgaben wie bisher auch

Das man den neuen Master-Job verschoben hat spiel keine Rolle.

Fragt sich nur was er in den beiden Monaten war: Student. Oder Nichtstudent ---- was immer das für Bescheinigungen gewesen sein sollen

Alles andere macht die Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers

Das er für die Zeit keine Aufenhaltsgenemigung hatte ist Sache des Ausländeramt. Das braucht man keine Daten ändern, dadurch wird das kaum besser.

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#10
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
wohl nie gekündigt wurde


doch, hat er. in 2017 hat doch dieser Vertrag ausgelaufen.


Zitat (von DumitruKurier):
Fragt sich nur was er in den beiden Monaten war: Student. Oder Nichtstudent ---- was immer das für Bescheinigungen gewesen sein sollen


Student


Zitat (von DumitruKurier):
Alles andere macht die Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers


Das ist die frage :
auf was ist die Firma Y verpflichtet für diesen 3 monaten? Bzw, was muss die Firma Y während diesen beiden monaten zahlen.


Zitat (von DumitruKurier):
keine Aufenhaltsgenemigung

Fiktionsbescheinigung hat er gehabt.

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#11
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

zur erklärung, die Frage ist von der sicht der Firma gestellt worden.

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