Arbeitsvertrag - betiebliche Altersvorsorge

14. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
dude_76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - betiebliche Altersvorsorge

Hallo,

es geht um meinen Arbeitsvertrag und die vereinbarte Altersvorsorge.
Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag :

Nach der Probezeit beträgt das Bruttomonatsgehalt XXXX €.
Nach der Probezeit erhält der Arbeitnehmer zusätzlich YYY € als betrieblichen Zuschuss zur Altervorsorge

Ich habe extra das Wort "zuzüglich" im AV bestanden damit sich die Summe des Bruttoentgelts aus : XXXX + YYY ergibt. Zuvor war die Formulierung -ohne- zuzüglich.

Frage :
Meine Probezeit ist nun beendet und mein AG meint jetzt das dies so nicht korrekt sei, da die Höhe der Altersvorsorge im Bruttogehalt XXXX enthalten sei. Ist das korrekt, wer hat Recht ?

Freundliche Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

'Zuzüglich' sagt es doch: oben drauf, extra, also x+y.
Aber auch ohne 'zusätzlich' wäre der Satz ja wirklich sinn-los, wenn der Zuschuss im Gehalt inbegriffen wäre. 'Zusätzlich' sichert das im Grunde nochmals ab.

-- Editiert von blaubär+ am 15.09.2018 07:01

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dude_76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ... man könnte das auch anders interpretieren : "Zusätzlich" im Sinne von : Zusätzlich zum Gehalt. Man sollte dazu erstmal wissen wie die betriebliche Altervorsorge berechnet wird, diese wird nämlich vom Bruttogehalt abgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich versteh deinen Einwand nicht. Ich habe doch nichts anderes gesagt als Gehalt x plus Zuschuss y.
Oder weißt du nicht, was du eingangs gefragt hast?
Der AV besagt doch, AN bekommt in der Probezeit das Gehalt X, danach zusätzlich den Zuschuss Y. Eben zusätzlich zum Gehalt.
Das hat doch fürs erste nichts damit zu tun, dass zur Berechnung am Ende das Gesamtbrutto herangezogen wird. Insofern muss man auch nicht erstmal wissen, wie die betriebliche Altersvorsorge berechnet wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen