Hallo,
es geht um meinen Arbeitsvertrag und die vereinbarte Altersvorsorge.
Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag :
Nach der Probezeit beträgt das Bruttomonatsgehalt XXXX €.
Nach der Probezeit erhält der Arbeitnehmer zusätzlich YYY € als betrieblichen Zuschuss zur Altervorsorge
Ich habe extra das Wort "zuzüglich" im AV bestanden damit sich die Summe des Bruttoentgelts aus : XXXX + YYY ergibt. Zuvor war die Formulierung -ohne- zuzüglich.
Frage :
Meine Probezeit ist nun beendet und mein AG meint jetzt das dies so nicht korrekt sei, da die Höhe der Altersvorsorge im Bruttogehalt XXXX enthalten sei. Ist das korrekt, wer hat Recht ?
Freundliche Grüße
Arbeitsvertrag - betiebliche Altersvorsorge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'Zuzüglich' sagt es doch: oben drauf, extra, also x+y.
Aber auch ohne 'zusätzlich' wäre der Satz ja wirklich sinn-los, wenn der Zuschuss im Gehalt inbegriffen wäre. 'Zusätzlich' sichert das im Grunde nochmals ab.
-- Editiert von blaubär+ am 15.09.2018 07:01
Naja ... man könnte das auch anders interpretieren : "Zusätzlich" im Sinne von : Zusätzlich zum Gehalt. Man sollte dazu erstmal wissen wie die betriebliche Altervorsorge berechnet wird, diese wird nämlich vom Bruttogehalt abgezogen.
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Ich versteh deinen Einwand nicht. Ich habe doch nichts anderes gesagt als Gehalt x plus Zuschuss y.
Oder weißt du nicht, was du eingangs gefragt hast?
Der AV besagt doch, AN bekommt in der Probezeit das Gehalt X, danach zusätzlich den Zuschuss Y. Eben zusätzlich zum Gehalt.
Das hat doch fürs erste nichts damit zu tun, dass zur Berechnung am Ende das Gesamtbrutto herangezogen wird. Insofern muss man auch nicht erstmal wissen, wie die betriebliche Altersvorsorge berechnet wird.
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