Arbeitsvertrag: Krankheitsgrund mitteilen

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
M33p
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag: Krankheitsgrund mitteilen

Hallo zusammen,

Ich arbeite seit ein paar Jahren in einer Firma, zuvor im Ausland, nun hat sich die Firma in DE angesiedelt. Sprich es stehen auch neue Arbeitsverträge an. Die jetzige Ausführung beinhaltet eine Klausel, in der der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber im Krankheitsfalle mitzuteilen hat "wieso" er/sie krank geschrieben ist.

"(3) Bestehen seitens der Gesellschaft durch Tatsachen begründete Zweifel hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, so ist die Gesellschaft berechtigt, die Vornahme einer ärztlichen Untersuchung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn eine Erkrankung länger als zwei Monate andauert. Der Arbeitnehmer befreit den behandelnden Arzt insoweit bereits hiermit von seiner Schweigepflicht, als es zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers notwendig ist. Die Kosten der Untersuchung sind von der Gesellschaft zu tragen."

In Sachen Betriebsarzt: normalerweise kann ein Arbeitgeber eine Krankschreibung bei begründetem Zweifel durch den MDK überprüfen lassen, es besteht jedoch auch dann immer noch keine Auskunftspflicht über die Krankheit an sich.

Ist diese Klausel legitim? Hat da jemand Erfahrung? Dankeschön!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

'Erfahrung' wird kaum jemand damit haben, weil von Gesetzeswegen eben nicht vorgesehen ist, dass der AG die Diagnose erfährt. Die Frage lautet also, ob diese Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht in einem Formularvertrag vereinbart werden kann. Sie ist immerhin an doch ziemlich einschränkende Bedingungen gebunden. Es könnte also durchaus gelten.
In deinem Fall frage ich mich freilich, wieso du einen neuen AV brauchst, wenn es doch dieselbe Firma ist, für die du schaffst.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von M33p):
Der Arbeitnehmer befreit den behandelnden Arzt insoweit bereits hiermit von seiner Schweigepflicht


Hast Du da aufgehört zu lesen?
Der entscheidende Teil, der die ganze Sache nämlich deutlich einschränkt und wohl auch gültig machen lässt, ist nämlich folgender Passus hinter dem Komma.

Zitat:
...als es zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers notwendig ist.


Das beinhaltet grade nicht die Diagnose, sondern maximal eine Prognose.
Ansonsten dürfte der Arzt Ihrem AG nicht mal sagen, dass Sie überhaupt dort waren.

-- Editiert von spatenklopper am 04.09.2018 09:45

-- Editiert von spatenklopper am 04.09.2018 09:46

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