Arbeitgeber zustimmt nicht vorzeitige Beendigung Elternzeit

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zustimmt nicht vorzeitige Beendigung Elternzeit

Guten Tag,

ich habe 2 Monate Vaterzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Von 11.07 bis 10.09 mit 20 Stunden (50%) Arbeit pro Woche.
Da ich letztens eine neue Arbeit gefunden habe, habe ich zum 15. August gekündigt.
Jezt weigert sich meinen Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zuzustimmen.
Für mich bedeutet, ich muss 50% oder 20 Stunden pro Woche bis 15. August arbeiten und nur 50% Lohn bekommen. Da ich nicht weniger als 2 Monate Elternzeit machen darf, bekomme ich keinen Cent von der L-Bank.

Ich habe mich mittlerweile krank geschrieben, bis 15. August.

Kann man überhaupt etwas machen oder habe ich Pech gehabt?

Vielen Dank.

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10 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, ich hoffe mal, Du hast Dich nicht krank geschrieben, sondern ein Arzt hat eine AUB ausgestellt.

Eine Verküruimg der Elternzeit, warum sollte der der derzeitige Arbeitgeber zustimmen? Ich verstehe das Problem nicht so ganz.

wirdwerden

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#2
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, ich hoffe mal, Du hast Dich nicht krank geschrieben, sondern ein Arzt hat eine AUB ausgestellt.

Eine Verküruimg der Elternzeit, warum sollte der der derzeitige Arbeitgeber zustimmen? Ich verstehe das Problem nicht so ganz.

wirdwerden


Ja, selbstverständlich hat mich einen Arzt krankgeschrieben.

Zitat:
Für mich bedeutet, ich muss 50% oder 20 Stunden pro Woche bis 15. August arbeiten und nur 50% Lohn bekommen. Da ich nicht weniger als 2 Monate Elternzeit machen darf, bekomme ich keinen Cent von der L-Bank.


Das wäre das Problem für mich.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von valentin.p):
Jezt weigert sich meinen Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zuzustimmen.


Es ist ja auch kein wichtiger Grund erkennbar.

Zitat (von valentin.p):
Für mich bedeutet, ich muss 50% oder 20 Stunden pro Woche bis 15. August arbeiten und nur 50% Lohn bekommen.


So wie beantragt und gekündigt.

Zitat (von valentin.p):
Da ich nicht weniger als 2 Monate Elternzeit machen darf, bekomme ich keinen Cent von der L-Bank.


Wieso darf man nicht weniger als 2 Monate Elternzeit machen und was hat eine Bank damit zu tun?

Im Übrigen kann man auch zur Einstellung mit dem neuen AG aushandeln, dass man bis 10.09. in Elternzeit und teilzeitbeschäftigt ist.

-- Editiert von Tasti123 am 17.07.2018 10:45

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht bin ich ein Dummerchen, aber, wenn Du bei dem Arbeitgeber geblieben wärst, hättest Du doch auch nur 50% des Lohnes bekommen.

wirdwerden

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Ich hab da eine Nachfrage.

Du bist in Elternzeit bis zum 10.09. und hast zum 15.08. bei deinem alten AG gekündigt. Hat dieser denn der Kündigung zugestimmt? Während der Elternzeit kannst du doch nur zum Ende dieser kündigen oder im Einvernehmen mit dem AG.

Wann willst du denn die Elternzeit beenden? Willst du sie dann zu einem späteren Zeitpunbkt beim neuen AG nehmen? Oder geht es dir darum, dass du ja eh AU bist und somit zuhause und damit lieber 100% Lohn hättest, anstatt nur 50%?
Oder wird dir im Moment das Elterngeld nicht ausgezahlt, da du durch den AG-Wechsel nun nur 4, statt 8 Wochen Elternzeit nehmen konntest?

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#6
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ich hab da eine Nachfrage.

Du bist in Elternzeit bis zum 10.09. und hast zum 15.08. bei deinem alten AG gekündigt. Hat dieser denn der Kündigung zugestimmt? Während der Elternzeit kannst du doch nur zum Ende dieser kündigen oder im Einvernehmen mit dem AG.

Wann willst du denn die Elternzeit beenden? Willst du sie dann zu einem späteren Zeitpunbkt beim neuen AG nehmen? Oder geht es dir darum, dass du ja eh AU bist und somit zuhause und damit lieber 100% Lohn hättest, anstatt nur 50%?
Oder wird dir im Moment das Elterngeld nicht ausgezahlt, da du durch den AG-Wechsel nun nur 4, statt 8 Wochen Elternzeit nehmen konntest?


Ja, der alte Arbeitgeber hat meine Kündigung bestätigt.
Ich möchte die Elternzeit sofort beenden, weil ich sonst nur 50% vom Lohn bekommen werde. Bei dem neuen AG will ich normal anfangen, ohne Elternzeit, das wäre auch dumm von mir.
Hätte meiner AG die vorzeitige Beendigung zugestimmt, hätte ich normal 8 Stunden gearbeitet bis zum 15. bzw die letzte 4 Wochen und 100% Lohn bekommen.

Und ja genau, im Moment wird mir das Elterngeld nicht ausgezahlt, weil ich eben gekündigt habe und nicht mehr die 8 Wochen Elternzeit machen kann.
Blöde Situation für mich, weil ich im Juli mit 50% meines Lohnes überleben muss, mit Kind...

Deswegen frage ich ob man rechtlich was dagegen machen kann und ob ich jetzt trotzdem 50% bekomme, obwohl krank geschrieben.

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#7
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht bin ich ein Dummerchen, aber, wenn Du bei dem Arbeitgeber geblieben wärst, hättest Du doch auch nur 50% des Lohnes bekommen.

wirdwerden


Yup, plus Elterngeld für die 2 Monate, was ich jetzt nicht bekomme da ich gekündigt habe.
Deswegen will ich die Elternzeit zurückziehen, aber der AG lehnt es ab, damit der mir nur 50% des Lohnes auszahlt.

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Ja, aber du arbeitest doch gar nicht, sondern bist krank geschrieben. Warum soll sich dein AG darauf einlassen für "keine Leistung" 100% zu zahlen, wenn es doch möglich ist, aufgrund eurer Vereinbarung der Elternteilzeit, eben nur 50% zu zahlen?

Der AG kann ja nichts für deine Planung. Und ich glaube, wenn du dem AG sagen würdest "wenn ich 100 % arbeiten darf, dann komm ich bis zum 15. 8. wieder, ansonsten bin ich krank", dürfte ihn ja ein wenig ins Grübeln bringen ;-)

Bei 2 Monaten Elternzeit bin ich davon ausgegangen, dass die anderen Monate vom anderen Elternteil genommen werden/wurden. Damit dürfte doch auch dieser irgendein Einkommen haben, oder nicht?

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#9
 Von 
valentin.p
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ja, aber du arbeitest doch gar nicht, sondern bist krank geschrieben. Warum soll sich dein AG darauf einlassen für "keine Leistung" 100% zu zahlen, wenn es doch möglich ist, aufgrund eurer Vereinbarung der Elternteilzeit, eben nur 50% zu zahlen?

Der AG kann ja nichts für deine Planung. Und ich glaube, wenn du dem AG sagen würdest "wenn ich 100 % arbeiten darf, dann komm ich bis zum 15. 8. wieder, ansonsten bin ich krank", dürfte ihn ja ein wenig ins Grübeln bringen ;-)

Bei 2 Monaten Elternzeit bin ich davon ausgegangen, dass die anderen Monate vom anderen Elternteil genommen werden/wurden. Damit dürfte doch auch dieser irgendein Einkommen haben, oder nicht?


Ja, meine Frau bekommt Elterngeld und Kindergeld. Finanziell wäre es kein Problem für uns. Nur finde ich ******* dass so was gesetzlich passieren darf. Dass ich den Elternzeitantrag nicht zurückziehen kann. Es ist doch klar, dass wenn der AG die Möglichkeit hat Geld zu sparen, wird es machen, egal was.
So was sollte nicht erlaubt werden. Meine Meinung nach..
Natürlich der AG interessiert sich nicht was ich bekomme oder nicht, Hauptsache er spart Kohle.
Deswegen bin ich auch froh, dass ich weg bin.

Die 4 Wochen bleibe ich zu Hause, ich bin doch nicht blöd. Es ist das mindeste was ich machen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Das Problem hat doch aber nicht dein AG geschaffen, sondern du.

Es muss ja nicht jeder eventuell eintretende Fall gesetzlich geregelt sein.

Dein Wunsch war es während der von dir beantragten Elternzeit zu kündigen. Auch ein AG muss ein wenig planen können und muss sich nicht in jedem Fall nach den sich ändernden Lebensplanungen der AN richten.

Er ist dir bereits in soweit entgegengekommen, dass er deine Kündigung während der Elternzeiz akzeptiert hat. Auch das hätte er nicht tun müssen. Er hätte auch (und das ist gesetzlich geregelt) auch darauf bestehen können, dass du erst zum Ende der beantragten Elternzeit kündigen kannst. Dann hättest du eben beim neuen AG nicht bereits zum 15.8. beginnen können, sondern erst zum 11.09.
So unfair, wie du meinst ist der AG wohl nicht. Ein AN, der krank ist ist eben eine finanzielle Belastung für den AG. Es laufen ja alle Kosten für diesen AN weiter und nur ein Teil wird evtl. von der KK erstattet. Warum soll er dann nicht den beidseitig geschlossenen Vertrag weiterlaufen zu lassen, um seine Kosten zu minimieren.

Du machst das doch auch. Wenn du bei 100% Stelle noch ein paar Wochen gearbeitet hättest, lässt du dich jetzt AU schreiben,weil der AG nicht so springt, wie du es gerne gehabt hättest

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