Abgeltung Resturlaub nach Kündigung

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
chrivan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeltung Resturlaub nach Kündigung

Hallo Forum, bin neu hier und hoffe auf Antworten. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt und habe noch 12 Tage Resturlaub, die in Absprache mit der GF ausgezahlt werden sollen. Mein Arbeitsvertrag sieht ein 7 Tage arbeiten 7 Tage frei vor, mit einer monatl. zu leistenden Anzahl von 18 Arbeitstagen.
Wie berechne ich nun den Wert für meinen Resturlaub ?
Bruttogehalt / 18 Arbeitstage * 12 Tage Resturlaub ? Das Bruttogehalt war in den letzten 13 Wochen gleich. Weiterhin gibt es einen monatl. Steuerfreibetrag für WE oder Feiertagsarbeit. Dieser ist immer gleich. Fließt Dieser mit in die Berechnung ein ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

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#2
 Von 
chrivan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 11 Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.


Vielen Dank für Deine Antwort !
Dann rechne ich die geleisteten Tage der letzten 13 Wochen mit meinem Durchschnittsgehalt/Bruttogehalt pro Tag und dann mal die Anzahl der Tage Resturlaub ? Vertehe ich richtig ?

Vielen Dank nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luenni84
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, genau so.

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