AUB vor Urlaub erforderlich?

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.09.2018 21:56:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
AUB vor Urlaub erforderlich?

Guten Tag, ich hätte eine Frage, zu der ich bis jetzt leider keine Antwort finden konnte.
Wenn es mir am Tag vor meinem geplanten längeren Urlaub nicht gut geht, benötige ich in diesem Fall eine AUB? Und zwar, wenn es wirklich nur um diesen einen Tag geht und ich dann ganz regulär den Urlaub antrete.
Normalerweise ist bei uns eine AUB am dritten Tag einzureichen (öff. Dienst), aber in diesem Fall bin ich nicht sicher...
Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Warum sollte es sich hier anders verhalten?
Wenn du unsicher bist, Frage deinen Personalrat.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Auf jeden Fall hat es leicht ein 'Gschmäckle', wenn AN am Tag vor dem Urlaub und ähnlichen Situationen meldet: 'unpässlich', arbeitsunfähig. Sowas sollte sich jedenfalls besser nicht wiederholen.
Eine der Situationen, in der die Berufung auf das Recht, hier also, keine AU beizubringen, nicht unbedingt die klügste aller Möglichkeiten ist.
Ansonsten gibt es m.W. an bestimmten Eckpunkten, also Erkrankung an verlängerten WE, durchaus Situationen, dass gleichwohl die AU erforderlich wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.09.2018 21:56:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Dann gehe ich davon aus, dass eine AUB entbehrlich ist, wenn auch ggf. im Einzelfall empfehlenswert.
Ich hatte gezweifelt, da es ja gewisse Ausnahmen gibt - bei Krankheit Donnerstag und Freitag z.B. dachte ich, dass für Freitag eine AUB einzureichen ist, auch wenn es sich ja erst um den 2. Tag handelt.
Danke nochmal...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.09.2018 21:56:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Dann gehe ich davon aus, dass eine AUB entbehrlich ist, wenn auch ggf. im Einzelfall empfehlenswert.
Ich hatte gezweifelt, da es ja gewisse Ausnahmen gibt - bei Krankheit Donnerstag und Freitag z.B. dachte ich, dass für Freitag eine AUB einzureichen ist, auch wenn es sich ja erst um den 2. Tag handelt.
Danke nochmal...

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