AN verweigert Lohnfortzahlung bei Krankheit & Feiertagen- Aufsichtsrat kontaktieren vor dem Gerichts

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
marinasalavecci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
AN verweigert Lohnfortzahlung bei Krankheit & Feiertagen- Aufsichtsrat kontaktieren vor dem Gerichts

Hallo Zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Person X arbeitet seit 12 Monaten bei einem "Coffeeshop-123" in Teilzeit-Anstellung. Der Coffeeshop gehört zur "Coffeeshop 123 AG" und hat 3 Standorte. Alle in der gleichen Stadt.

Bisher hatte Person X & Kollegen Spaß bei der Arbeit. Seit Mai jedoch haben die Niederlassungen 2 neue Geschäftsführer, 2 Brüder. Diese beiden neuen Chefs schafften in der ersten Woche das Trinkgeld ab, führten ein System zur Gesichtserkennung bei An- und Abmeldung der Arbeitszeit (per App) ein, mobbten die Schichtleitung (die seit SIEBEN Jahren dort arbeitete) innerhalb von einer Woche so sehr, dass die arme Frau kündigte und sich in therapeutische Behandlung begab und gehen unter aller Sau mit ihren Mitarbeitern um... (vom passiven Androhen von Schläge bis hin zum Auslachen weil man für Mindestlohn arbeitet (Als CHEF(!!!))... Alles dabei!) - Die Chefs gestanden sich dabei mündlich auch des öfteren auf arroganteste Weise ein, dass sie sich nicht ans deutsche Gesetz halten.. (z.B. auf die Frage warum Feiertage als Vollzeitkraft nicht gezahlt wurden - obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde geantwortet "Mir völlig egal was vorgeschrieben ist, bei uns wird das nicht gezahlt. Basta")

Nun kam es wie es kommen musste. 5 der 8 Mitarbeiter kündigten noch in den ersten zwei Wochen... 2 Mitarbeiter (darunter Person X) ließen sich wegen psychischem Stress / Mobbing 3 Wochen krankschreiben. Hierbei wurden sämtliche Eckpunkte zur Sicherung der Lohnfortzahlung beachtet (fristgerechtes Inkenntnisssetzen, AU-Bescheinigung rechtzeitig eingereicht etc.).

Nun war vor 7 Tagen Gehaltseingang, doch es wurde nur die eine Woche bezahlt, die gearbeitet wurde. Eine Lohnfortzahlung während der Krankheitszeit fand nicht statt.
Auf 3 schriftliche Rückfragen kam bisher keine Antwort. Telefongespräche nehmen die Chefs beide nicht an... Als Person X zur Sekretärin der Chefs ging und nachfragte, ob die schriftliche Nachfrage bzgl. der Lohnfortzahlung überhaupt ankam, erwiderte diese "Ja die kam an und ich habe auch versucht, dass die Herren Ihnen rasch antworten... doch auf meine Nachfrage erwiderte der Chef "Ich bezahl Person X überhaupt nichts, soll sie doch vor Gericht gehen".

...Nun ist klar: Der Gang zum Gericht MUSS sein. Doch gibt es davor noch irgendwelche Dinge die man tun kann?

- Bringt es was den Aufsichtsrat zu kontaktieren und diesem vom rechtswidrigen Fehlverhalten der Geschäftsführung zu unterrichten bevor man zum Gericht läuft?
- Person X kann die Miete und Lebenshaltungskosten nun nicht bezahlen und ist vermutlich gezwungen dies mit einem Überbrückungskredit zu bezahlen. Werden die Kosten (Zinses- und Bereitstellungskosten des Kredits) - im Falle eines positiven Gerichtsentscheids - auch von den Chefs getragen?

Sonst noch irgendwelche Tipps?

Danke für jeden Hinweis... Verzweiflung & Fassungslosigkeit macht sich breit! =(

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marinasalavecci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es muss natürlich AG verweigert Lohnfortzahlung heißen - Entschuldigt diesen Schreibfehler!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von marinasalavecci):
och gibt es davor noch irgendwelche Dinge die man tun kann?


Wozu? Einklagen und gut ist. Solche Chefs verstehen es doch nicht anders.

Zitat (von marinasalavecci):
Werden die Kosten (Zinses- und Bereitstellungskosten des Kredits) - im Falle eines positiven Gerichtsentscheids - auch von den Chefs getragen?


Es gibt eine pauschale Entschädigung von 40 EUR. Darüber hinaus gehende Schäden müssten nachgewiesen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie brauchen auch keinen Anwalt für die Klage. Einfach zur Rechtsantragsstelle gehen, dort hilft man Ihnen bei der Formulierung. Alles Gute.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marinasalavecci
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von marinasalavecci):
och gibt es davor noch irgendwelche Dinge die man tun kann?


Wozu? Einklagen und gut ist. Solche Chefs verstehen es doch nicht anders.

Zitat (von marinasalavecci):
Werden die Kosten (Zinses- und Bereitstellungskosten des Kredits) - im Falle eines positiven Gerichtsentscheids - auch von den Chefs getragen?


Es gibt eine pauschale Entschädigung von 40 EUR. Darüber hinaus gehende Schäden müssten nachgewiesen werden.


Danke für deine Antwort.

Du hast wohl recht. Das Verhalten ist an Arroganz und Selbstgefälligkeit wirklich nicht mehr zu überbieten!

Ich habe eben im Internet gelesen, dass die Krankenkasse womöglich übergangsweise die Lohnfortzahlung für die Krankheitsdauer übernimmt und diese dann vom AG zurückfordert - versteh ich das richtig:

"Verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung, muss die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist, Entgeltersatzleistungen erbringen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung unberechtigt verweigert."

Macht es Sinn mal bei meiner KK nachzufragen?
Wäre wohl die letzte Möglichkeit keinen Kredit aufnehmen zu müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bringt es was den Aufsichtsrat zu kontaktieren und diesem vom rechtswidrigen Fehlverhalten der Geschäftsführung zu unterrichten bevor man zum Gericht läuft? Sie können doch beides tun - den Aufsichtsrat sollte sowas durchaus interessieren. Aber zum Gericht sollten Sie trotzdem gehen - falls der Aufsichtsrat für Ordnung sorgt und Ihr Gehalt kommt, können Sie die Klage natürlich problemlos zurückziehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich würde das mit dem Aufsichtsrat bleiben lassen. Allenfalls, wenn du einen persönlich gut kennen solltest. (Und selbst dann kann es passieren, dass du nur frustriert wirst.)
Bringt dir in der Sache nichts und die Brüder als auch die Aufsichtsräte werden es schon an den Umsatzzahlen usw. sehen.

0x Hilfreiche Antwort

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