AG kürzt im Nachhinein Urlaub

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hannesvonnebenan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
AG kürzt im Nachhinein Urlaub

Hallo,

folgender Fall:

A arbeitet von Mitte Dezember 2017 bis Mitte März 2018 in einem Betrieb mit 6-Tage-Woche.

Auf der Endabrechnung stehen 3 Tage Urlaub, die noch auszuzahlen/fällig sind. Ausgezahlt wird nur einer.

AG behauptet nun, wegen unentschuldigten Fehlens von A an einem Tag im Februar (stimmt auch so), sei der Urlaubsanspruch von 3 auf 1 Tag minimiert worden.

Ist das rechtens? Der Tag unentschuldigten Fehlens wurde auch nicht bezahlt. Kann der AG zusätzlich den Urlaub um 2 Tage kürzen?

Viele Grüße,
Hannes

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Kreativ ist er ja, der Arbeitgeber. Nein, das ist nicht rechtens.

Entweder zieht der AG einen Tag Urlaub für den Fehltag ab, dann muss er ihn aber auch bezahlen.
Oder er zieht keinen Tag ab und bezahlt Dich dafür nicht.

Nicht bezahlen und zwei Tage abziehen macht eine Quote von 1:3 - gutes Geschäft, für den AG. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannesvonnebenan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist mit dem Argument, dass man einen vollen Monat arbeiten muss für Anspruch auf zwei Urlaubstage?

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