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Elternunterhalt

Rechtsberatung und Informationen zu Elternunterhalt und Familienrecht.

Elternunterhalt geht es insbesondere um alle Fragen, die unterhaltsrechtlich entstehen können, wenn ein Elternteil oder sogar beide Elternteile älter und so pflegebedürftig werden, dass sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen oder zu Hause gepflegt werden müssen. Wenn die Kosten durch die Eltern nicht gedeckt werden können, kommt zunächst das Sozialamt dafür auf. Wann kann das Sozialamt von den Kindern die Kostenübernahme und somit Zahlung des Elternunterhalts verlangen?

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 1601 Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Häufige Fragen & Antworten

Warum sind Kinder unter Umständen für Ihre Eltern unterhaltspflichtig?

Bei Elternunterhalt geht es um die Frage, ob Eltern einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder haben. § 1601 BGB bestimmt, dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind gemäß § 1589 BGB Personen, deren eine von der anderen abstammt. Damit handelt es sich bei Kindern und Kindeskindern um Verwandte in gerader Linie.

Die Verpflichtung, sich Unterhalt zu gewähren, besteht hierbei in alle Richtungen. Somit sind nicht nur Eltern den Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sondern eben auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Der Anspruch auf Elternunterhalt wird allerdings häufig nicht von den Eltern, sondern von den Sozialämtern aus übergegangenem Recht geltend gemacht. (von Rechtsanwältin Susanne Tanja Schwinn)

Wie wird man über die mögliche Verpflichtung zum Elternunterhalt unterrichtet?

Wenn ein Elternteil in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist und eine sogenannte Unterdeckung vorliegt, wird regelmäßig Sozialhilfe beantragt.

Steht fest, dass eine Unterdeckung besteht und tritt das Sozialamt in Vorleistung, ermitteln in der Regel die Sozialämter in einem nächsten Schritt zunächst, ob dem Grunde nach unterhaltspflichtige Personen existieren. Hierbei handelt es sich normalerweise um Ehegatten / Lebenspartner und Kinder der pflegebedürftigen Person.

Nach der Ermittlung übersendet das Sozialamt ein Schreiben – die sogenannte Überleitungsanzeige an die ermittelten, dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichteten Personen.

In dem Schreiben informiert das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Personen darüber, dass es Leistungen für den Pflegebedürftigen erbringt.

In der Regel, aber nicht immer, fordert das Sozialamt mit dem gleichen Schreiben den Unterhaltsverpflichteten auf, umfassend Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen. Zumeist fordert es auch die Vorlage von Belegen. Dies geschieht auch fast immer unter Fristsetzung. (von Rechtsanwältin Susanne Tanja Schwinn)

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Ab wann kann Elternunterhalt verlangt werden?

Der Leistungsträger (Sozialamt) macht zunächst einmal den Auskunftsanspruch geltend, der die Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung dem Grunde- und der Höhe nach ermöglichen soll.

Zu beachten ist, dass ab dem Zeitpunkt des Auskunftsverlangens grundsätzlich Unterhalt verlangt werden kann. Es kommt somit nicht darauf an, ab wann ein konkret bezifferter Unterhaltsbetrag geltend gemacht wird, sondern vielmehr, ab wann die Kinder von der Behörde über die Leistungserbringung und die Überleitung der Unterhaltsansprüche in Kenntnis gesetzt wurden.

Hingegen ist eine Unterhaltsverpflichtung für die Vergangenheit nicht gegeben.

Nach erteilter Auskunft wird die Behörde auf Grundlage der Einkommensverhältnisse die Unterhaltsverpflichtung der Höhe nach ermitteln. (von Rechtsanwältin Doreen Bastian)

Wann müssen Kindern Unterhalt für Ihre Eltern zahlen?

Anspruch auf Elternunterhalt besteht nur, wenn das erwachsene Kind ausreichend leistungsfähig ist.

Die Belastung erwachsener Kinder durch die Pflicht zur Zahlung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung ihrer eigenen Lebenssituation soll in Grenzen gehalten werden. In § 43 Abs.2 SGB XII ist eine Einkommensgrenze von 100.000 € jährlich eingeführt worden, bis zu der Kinder Einkommen beziehen können, ohne dass Unterhaltsansprüche ihrer Eltern gegen sie bei der Gewährung von Grundsicherung im Alter berücksichtigt werden. Außerdem gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes diese Grenze nicht überschreitet. Dadurch wird das gesetzgeberische Ziel verwirklicht, dass Kinder durch Unterhaltszahlungen an ihre Eltern nicht ihren Lebensstandard einschränken sollen.

Müssen Kinder Immobilien für den Elternunterhalt einsetzen?

Wer eine eigene Immobilie bewohnt, muss sich den Gegenwert für den Wohnvorteil (fiktive Nettomiete) nicht als Einkommen anrechnen lassen. Außerdem besteht keine Verwertungspflicht von angemessenem Wohneigentum, in dem der Pflichtige wohnt.

Außerdem darf sich der Unterhaltspflichtige ab Beginn seines beruflichen Werdeganges 5 % des letzten Bruttoeinkommens für eine angemessene Altersvorsorge zurücklegen. (von Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer)

Wie wird die Höhe des Elternunterhalts berechnet?

Die Berechnung von Elternunterhalt ist überaus kompliziert und hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

Zunächst wird das so genannte bereinigte Nettoeinkommen ermittelt. Ausgangspunkt ist hierbei - soweit das Kind in einem Angestellten- oder Arbeiterverhältnis steht - das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Übt das Kind eine selbständige Tätigkeit aus, so ist der durchschnittliche Gewinn der letzten 3 Jahre maßgebend.

Auch sind andere Einnahmen, wie z.B. Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, Einnahmen aus Kapital und geldwerte Vorteile zu berücksichtigen. Als geldwerter Vorteil ist auch das mietfreie Wohnen im Eigenheim anzusehen.

Von diesem Einkommen sind gewisse Ausgaben des unterhaltspflichtigen Kindes in Abzug zu bringen. Ferner ist das Einkommen um bestimmte unterhaltsrechtlich relevante Positionen zu bereinigen.

Die wichtigsten Abzugspositionen sind:

- berufsbedingte Aufwendungen (insbesondere Fahrtkosten)
- Altersvorsorgeaufwendungen
...
(von Rechtsanwältin Susanne Tanja Schwinn)

Was ist das Schonvermögen beim Elternunterhalt?

Den Kindern steht beim Elternunterhalt ein Selbstbehalt von rund 1.500,00 € monatlich zu. Daneben sind weitere Vermögenswerte als Schonvermögen anzuerkennen. Neben Eigenheim, Altersvorsorgeansparungen und einem „Notgroschen", können verschiedene Rückstellungen anerkannt werden.

Es ist dem Unterhaltsverpflichteten ein Schonvermögen in der Höhe zu belassen, wie es mit einer zusätzlichen privaten Altersversorgung von bis zu 5 % des Bruttoeinkommens im Laufe eines Erwerbslebens angespart werden könnte. (von Rechtsanwalt Sascha Steidel)

Muss der Ehepartner für den Elternunterhalt der Schwiegereltern aufkommen?

Rechtlich betrachtet haften Schwiegerkinder nicht für den Elternunterhalt der Schwiegereltern, da das Schwiegerkind mit den Schwiegereltern nicht in gerader Linie verwandt ist. Das heißt aber nicht, dass die Einkünfte des Schwiegerkindes bei der Ermittlung eines Elternunterhaltsanspruchs gänzlich unberücksichtigt bleiben. Vielmehr wird bei dem zu errechnenden Anspruch auf Elternunterhalt auf das gesamte Familieneinkommen abgestellt.

Ist das unterhaltspflichtige Kind verheiratet, werden zunächst die (bereinigten) Einkünfte des Kindes und die des Ehegatten addiert, um das Familieneinkommen zu erhalten. Hiervon wird der Mindest-Familienselbstbehalt in Höhe von aktuell 3.240,00 € sowie 10% Haushaltsersparnis in Abzug gebracht. Die Hälfte des sich hieraus ergebenden Betrages wird dann dem Mindest-Familienselbstbehalt wieder zugeschlagen. Damit hat man den individuellen Familienbedarf ermittelt. (von Rechtsanwältin Susanne Tanja Schwinn)

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