Hallo zusammen,
ich hätte mal eine kurze Frage, wie ihr den Fall einschätzen würdet. Natürlich nur eine eine entsprechende persönliche Einschätzung.
- Ich habe am 5.12. ein neues Kleidungsstück von einer Privatperson per Sofortkauf erworben
- Am 6.12. habe ich das ganze entsprechend per Überweisung bezahlt
- Dazwischen kamen bereits wenige Stunden nach dem Kauf Nachrichten, wann ich endlich bezahle...
- Jetzt hat mich der VK angeschrieben - es ist immer noch kein Geld da
- Das Geld kam wirklich zurück "Konto nicht mehr vorhanden / aufgelöst"
- Der VK gibt mir ein anderes Konto, da er das Konto verwechselt hat
- Bricht aber dann sofort die Transaktion ab, da die Ware angeblich ein kleines Loch hat.
- Ich bestehe auf die Erfüllung
Sehe ich das richtig, dass ich dem VK per Nachricht oder Einschreiben eine Frist setzen sollte, und
er definitiv zu einer Lieferung dann eines Ersatzartikels verpflichtet ist?
vielen Dank
Beste Grüße
eBay Sofortkauf - Verkäufer bricht Transaktion ab - Artikel plötzlich defekt
12. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. Dezember 2017 | 12:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Sofortkauf - Verkäufer bricht Transaktion ab - Artikel plötzlich defekt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 14:16
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 23x hilfreich)
-- Editiert von Frau Hilflos65 am 12.12.2017 14:25
#2
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 14:24
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Zitat:Sehe ich das richtig, dass ich dem VK per Nachricht oder Einschreiben eine Frist setzen sollte, und
er definitiv zu einer Lieferung dann eines Ersatzartikels verpflichtet ist?
> Definitiv sinnvoll
> Nein, da Spezieskauf, nicht Gattungskauf. Der Verkäufer schuldet Schadensersatz in Form der entstandenen Mehrkosten bei einem Deckungskauf nach fruchtlos verstrichener Frist.
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2017 | 14:26
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Du hast zumindest Anspruch auf den Artikel. Das Loch wäre ein Mangel, welcher nicht zum Rücktritt berechtigt - erst Recht nicht für den Verkäufer. Auf den Abbruch musst du gar nicht eingehen, das ändert am bestehenden Vertrag überhaupt nichts. Ich persönlich würde dem Verkäufer eine Minderung anbieten, sollte der Artikel wirklich ein Loch haben
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