Ich habe bei eBay Kleinanzeigen eine MTB-Gabel verkauft. Der Käufer hat das Geld bislang nicht überweisen, der Artikel ist noch bei mir und nicht verschickt.
Ist in unserer Kommunikation (Austausch Kontodaten und Adresse) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? Und was sollte ich als nächstes unternehmen?
Hier die Kommunikation:
Mustermann (21.11.2017): "Servus . Ist die Gabel noch zu haben ?"
Ich (21.11.2017): "Ja, die ist noch da. VG"
Mustermann (21.11.2017): "Sehr schön. Und ist noch was am preis zu handeln"
Ich (21.11.2017): "Ein bisschen geht noch. Was wäre denn dein Angebot?"
Mustermann (21.11.2017): "xx€ plus den Versand"
Ich (21.11.2017): "Wäre für mich gerade noch okay."
Mustermann (21.11.2017): "Wie viel Versandkosten wären es"
Ich (21.11.2017): "5,99 als DHL-Paket."
Mustermann (21.11.2017): "Ok Also wären wir bei xx€ Genau"
Mustermann (21.11.2017): "Müssten sie mir nur ihre Bankverbindung schicken"
Ich (21.11.2017): "Name, DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx, BlaBlaBank"
Ich (21.11.2017): "Dann bräuchte ich noch deine Adresse."
Mustermann (21.11.2017): "Hans Mustermann, xyz-Straße, 99999 Thüringen"
Ich (21.11.2017): "Sobald das Geld da ist, schicke ich die Gabel fix ab."
Ich (24.11.2017): "Hey, hattest du das Geld überwiesen? Bislang ist noch nichts auf meinem Konto eingegangen."
eBay Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht - Vertag rechtsgültig? Weitere Schritte?
27. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2017 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht - Vertag rechtsgültig? Weitere Schritte?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. November 2017 | 16:26
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Ist in unserer Kommunikation (Austausch Kontodaten und Adresse) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen?
Aus meiner Sicht: ja.
Zitat:Und was sollte ich als nächstes unternehmen?
Dem Käufer eine Frist setzen. Danach dann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, falls er nicht zahlt
#2
Antwort vom 27. November 2017 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich würde hier auch sagen, das ein Kaufvertrag entstanden ist.
Möglicherweise argumentiert der Käufer damit, das dies
ZitatIch (21.11.2017): "Sobald das Geld da ist, schicke ich die Gabel fix ab." :
bedeuten soll, das der Vertrag erst gültig sein solle wenn das Geld da ist.
Ich habe aber Zweifel, ob sich ein Gericht für diese Interpretation erwärmen könnte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. November 2017 | 09:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Einschätzungen!
Und jetzt?
Schon
267.059
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten