eBay Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht - Vertag rechtsgültig? Weitere Schritte?

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
stevie4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht - Vertag rechtsgültig? Weitere Schritte?

Ich habe bei eBay Kleinanzeigen eine MTB-Gabel verkauft. Der Käufer hat das Geld bislang nicht überweisen, der Artikel ist noch bei mir und nicht verschickt.
Ist in unserer Kommunikation (Austausch Kontodaten und Adresse) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? Und was sollte ich als nächstes unternehmen?

Hier die Kommunikation:
Mustermann (21.11.2017): "Servus . Ist die Gabel noch zu haben ?"
Ich (21.11.2017): "Ja, die ist noch da. VG"

Mustermann (21.11.2017): "Sehr schön. Und ist noch was am preis zu handeln"
Ich (21.11.2017): "Ein bisschen geht noch. Was wäre denn dein Angebot?"

Mustermann (21.11.2017): "xx€ plus den Versand"
Ich (21.11.2017): "Wäre für mich gerade noch okay."

Mustermann (21.11.2017): "Wie viel Versandkosten wären es"
Ich (21.11.2017): "5,99 als DHL-Paket."

Mustermann (21.11.2017): "Ok Also wären wir bei xx€ Genau"
Mustermann (21.11.2017): "Müssten sie mir nur ihre Bankverbindung schicken"

Ich (21.11.2017): "Name, DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx, BlaBlaBank"
Ich (21.11.2017): "Dann bräuchte ich noch deine Adresse."

Mustermann (21.11.2017): "Hans Mustermann, xyz-Straße, 99999 Thüringen"
Ich (21.11.2017): "Sobald das Geld da ist, schicke ich die Gabel fix ab."

Ich (24.11.2017): "Hey, hattest du das Geld überwiesen? Bislang ist noch nichts auf meinem Konto eingegangen."

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist in unserer Kommunikation (Austausch Kontodaten und Adresse) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen?


Aus meiner Sicht: ja.

Zitat:
Und was sollte ich als nächstes unternehmen?


Dem Käufer eine Frist setzen. Danach dann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, falls er nicht zahlt

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde hier auch sagen, das ein Kaufvertrag entstanden ist.


Möglicherweise argumentiert der Käufer damit, das dies

Zitat (von stevie4711):
Ich (21.11.2017): "Sobald das Geld da ist, schicke ich die Gabel fix ab."

bedeuten soll, das der Vertrag erst gültig sein solle wenn das Geld da ist.

Ich habe aber Zweifel, ob sich ein Gericht für diese Interpretation erwärmen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stevie4711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Einschätzungen!

1x Hilfreiche Antwort

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